Index Consulting GmbH
Altrottstraße 31
69190 Walldorf
Handelsregister: HRB 742973
Registergericht: Mannheim
Vertreten durch:
Nicolas Kocher,
Alexander Nicolas Keil
E-Mail-Adresse:
info@indexconsulting.de
Telefon: +49 621 37909075
Ust.-ID
DE 343848822
Das Unternehmen ist tätig als:
Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO.
Versicherungsmakler nach §34d GewO.
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gemäß § 9 FinVermV besteht bei:
ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft
Postfach 11 23 69
20423 Hamburg
Die Deckungssumme entspricht mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträgen gemäß § 9 FinVermV.
Design und Programmierung:
Halbstark GmbH - Webflow Agentur
www.halbstark.de
Herausgeber: Index Consulting GmbH, Walldorf Stand: 16. April 2026 Version: 2.1
Anwendungsbereich und Zweck dieser Risikohinweise
Diese Risikohinweise informieren Anleger über allgemeine und spezifische Risiken der
Kapitalanlage in Wertpapiere und vergleichbare Finanzinstrumente. Sie dienen der
allgemeinen Aufklärung und ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch
eine hierzu qualifizierte Stelle noch die Lektüre der verbindlichen Produktunterlagen
(Verkaufsprospekt, Basisinformationsblatt (BIB/PRIIP-KID), wesentliche
Anlegerinformationen, Jahres- und Halbjahresberichte).
Die Risikohinweise sind allgemeiner Natur. Je nach individuellem Finanzprodukt
können zusätzliche oder abweichende Risiken bestehen, die in den produktspezifischen
Unterlagen beschrieben sind. Die Lektüre dieser Risikohinweise entbindet den Anleger
nicht von der Pflicht, sich vor einer Anlageentscheidung eingehend mit den
produktspezifischen Unterlagen auseinanderzusetzen.
1. Einleitung
Eine Kapitalanlage ist im Allgemeinen der Einsatz von Geldmitteln in Beteiligungen,
Sachwerten o. Ä. zur Erzielung von Gewinn. Im vorliegenden Fall geht es insbesondere
um die Kapitalanlage in Wertpapiere.
Risiken sind Bestandteil jeder Kapitalanlage. Jeder Anleger sollte daher ein
Grundverständnis für die Wesensmerkmale, die Funktionsweise sowie die Risiken einer
Kapitalanlage entwickeln. Ziel der vorliegenden Ausführungen ist es, dem Anleger ein
solches Verständnis zu vermitteln.
1.1. Zielsetzung der Kapitalanlage
Das Ziel der Kapitalanlage ist der Erhalt oder die Steigerung des Vermögens. Der
wesentliche Unterschied zwischen der Kapitalanlage in Wertpapiere und Sparformen
wie Sparbüchern, Tagesgeld- oder Festgeldkonten ist das gezielte Eingehen von
Risiken, um Renditechancen wahrzunehmen. Bei Sparformen hingegen ist der
einbezahlte Betrag (Nominal) garantiert, die Rendite aber auf den vereinbarten Zins
begrenzt.
Das klassische Sparen zählt in Deutschland zu den beliebtesten Formen der
Kapitalanlage. Hierbei wird das Vermögen hauptsächlich nominal aufgebaut, d. h.
durch regelmäßige Einzahlungen und Zinserträge. Der angesparte Betrag ist keinen
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Schwankungen unterworfen. Diese vermeintliche Sicherheit besteht unter Umständen
allerdings nur kurz- oder mittelfristig. Das Vermögen kann nämlich durch Inflation
schrittweise entwertet werden. Ist der Sparzins geringer als die Inflation, muss der
Anleger einen Kaufkraftverlust und damit einen Vermögensschaden hinnehmen. Je
länger die Anlagedauer ist, desto stärker wirkt sich der negative Einfluss der Inflation
auf das Vermögen aus.
Die Kapitalanlage in Wertpapiere soll durch die Erzielung einer über dem
Inflationsniveau liegenden Rendite vor diesem schleichenden Vermögensverlust
schützen. Der Anleger muss dabei allerdings bereit sein, die verschiedenen Risiken der
Kapitalanlage zu tragen.
1.2. Zusammenspiel von Rendite, Sicherheit und Liquidität
Zur Auswahl einer Kapitalanlagestrategie und der entsprechenden Anlageinstrumente
ist es wichtig, sich der Bedeutung der drei Grundpfeiler der Kapitalanlage, namentlich
Rendite, Sicherheit und Liquidität, bewusst zu sein:
Rendite ist der Maßstab des wirtschaftlichen Erfolgs einer Kapitalanlage, der in
Gewinnen oder Verlusten gemessen wird. Hierzu zählen unter anderem positive
Kursentwicklungen und Ausschüttungen wie Dividenden oder Zinszahlungen.
Sicherheit ist auf Erhaltung des angelegten Vermögens ausgerichtet. Die
Sicherheit einer Kapitalanlage hängt von den Risiken ab, denen sie unterworfen ist.
Liquidität beschreibt die Verfügbarkeit des angelegten Vermögens, d. h. in
welchem Zeitraum und zu welchen Kosten das angelegte Vermögen veräußert
werden kann.
Die Ziele Rendite, Sicherheit und Liquidität stehen in Wechselwirkung zueinander. Eine
Anlage mit hoher Liquidität und hoher Sicherheit bietet in der Regel keine hohe
Rentabilität. Eine Anlage mit hoher Rentabilität und verhältnismäßig hoher Sicherheit
kann durch geringere Liquidität charakterisiert sein. Eine Anlage mit hoher
Rentabilität und hoher Liquidität hat in der Regel eine geringe Sicherheit.
Ein Anleger muss diese Ziele nach seinen individuellen Präferenzen sowie finanziellen
und persönlichen Umständen gegeneinander abwägen. Anleger sollten sich bei dieser
Abwägung bewusst sein, dass eine Kapitalanlage, welche die Realisierung aller drei
Ziele in Aussicht stellt, meist „zu gut ist, um wahr zu sein”.
1.3. Risikodiversifikation
Für die Kapitalanlage ist es besonders wichtig, nicht nur die Risiken einzelner
Wertpapiere oder Anlageklassen zu kennen und zu berücksichtigen, sondern auch das
Zusammenspiel der verschiedenen Einzelrisiken im Portfoliokontext zu verstehen.
Unter Berücksichtigung der angestrebten Rendite sollte das Portfoliorisiko durch eine
geeignete Kombination der Anlageinstrumente optimal reduziert werden. Dieses
Prinzip, also die Reduktion des Risikos einer Kapitalanlage durch eine angemessene
Portfoliozusammensetzung, wird als Risikostreuung oder Diversifikation bezeichnet.
Das Prinzip der Diversifikation folgt dem Grundsatz, nicht „alles auf eine Karte” zu
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Wer seine Kapitalanlage auf zu wenige Anlagen verteilt, setzt sich einem unnötig hohen Risiko aus. Durch geeignete Diversifikation lässt sich das Risiko eines Portfolios nicht nur auf den Durchschnitt der Einzelrisiken der Portfoliobestandteile, sondern meist auch darunter senken. Der Grad der Risikoreduktion hängt davon ab, wie unabhängig sich die Preise der Portfoliobestandteile voneinander entwickeln.
Die Korrelation drückt das Maß der Abhängigkeit der Preisentwicklung der einzelnen
Portfoliobestandteile zueinander aus. Um das Gesamtrisiko des Portfolios zu senken,
sollten Anleger ihre Mittel auf Anlagen verteilen, die eine möglichst geringe oder
negative Korrelation zueinander aufweisen. Hierzu können unter anderem Investments
über Regionen, Sektoren und Anlageklassen hinweg gestreut werden. So können
Verluste einzelner Anlagen durch die Gewinne anderer Anlagen teilweise ausgeglichen
werden.
1.4. Verbindliche Produktunterlagen
Diese Risikohinweise bieten eine allgemeine Übersicht. Die für ein konkretes
Finanzprodukt maßgeblichen Informationen ergeben sich aus den jeweiligen
produktspezifischen Unterlagen, insbesondere aus:
dem Verkaufsprospekt des Produkts, dem Basisinformationsblatt (BIB / PRIIP-KID) bzw. den wesentlichen Anlegerinformationen, den aktuellen Jahres- und Halbjahresberichten (soweit verfügbar).
Anleger sollten diese Unterlagen vor einer Anlageentscheidung sorgfältig lesen. Die
Unterlagen sind in der Regel bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft, dem Emittenten
oder der depotführenden Bank kostenfrei erhältlich.
2. Allgemeine Risiken der Kapitalanlage
Es bestehen allgemeine Risiken bei der Kapitalanlage, die unabhängig von der
jeweiligen Anlageklasse, der jeweiligen Art des Handels von Wertpapieren oder von der
jeweiligen Finanzdienstleistung von Bedeutung sind. Einige dieser Risiken sind im
Folgenden beschrieben.
2.1. Konjunkturrisiko
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft verläuft typischerweise in
Wellenbewegungen, deren Phasen in die Teilbereiche Aufschwung, Hochphase,
Abschwung und Tiefphase unterteilt werden können. Diese konjunkturellen Zyklen und
ebenfalls die mit ihnen oftmals verbundenen Interventionen von Regierungen und
Zentralbanken können mehrere Jahre oder Jahrzehnte andauern und einen
bedeutenden Einfluss auf die Wertentwicklung verschiedener Anlageklassen haben.
Konjunkturell ungünstige Phasen können somit eine Kapitalanlage langfristig in
Mitleidenschaft ziehen.
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2.2. Inflationsrisiko
Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, durch Geldentwertung einen
Vermögensschaden zu erleiden. Ist die Inflation – also die positive Veränderung der
Preise für Waren und Dienstleistungen – höher als die nominale Verzinsung einer
Kapitalanlage, so ergibt sich dadurch ein Kaufkraftverlust in Höhe der Differenz. Man
spricht in diesem Fall von negativen Realzinsen.
Die Realverzinsung kann als Orientierungsgröße für einen möglichen Kaufkraftverlust
dienen. Beträgt die Nominalverzinsung einer Kapitalanlage über einen bestimmten
Zeitraum 4 % und liegt die Inflation über diesen Zeitraum bei 2 %, so ergibt sich eine
Realverzinsung von +2 % pro Jahr. Im Falle einer Inflation von 5 % würde die
Realverzinsung nur noch –1 % betragen, was einem Kaufkraftverlust von 1 % pro Jahr
entsprechen würde.
2.3. Länderrisiko
Ein Staat kann Einfluss auf den Kapitalverkehr und die Transferfähigkeit seiner
Währung nehmen. Ist ein in einem solchen Staat ansässiger Schuldner aus diesem
Grund trotz eigener Zahlungsfähigkeit nicht in der Lage, eine Verpflichtung
(fristgerecht) zu erfüllen, so spricht man von einem Länder- oder Transferrisiko. Ein
Anleger kann hierdurch einen Vermögensschaden erleiden.
Gründe für eine solche Einflussnahme auf den Kapitalverkehr und die Transferfähigkeit
der Währung können z. B. Devisenmangel, politische und soziale Ereignisse wie
Regierungswechsel, Streiks oder außenpolitische Konflikte sein.
2.4. Währungsrisiko
Bei Anlagen in einer anderen Währung als der Heimatwährung des Anlegers hängt der
erzielte Ertrag nicht ausschließlich vom nominalen Ertrag der Anlage in der
Fremdwährung ab. Er wird auch durch die Entwicklung des Wechselkurses der
Fremdwährung zur Heimatwährung beeinflusst. Ein Vermögensschaden kann
entstehen, wenn die ausländische Währung, in der die Anlage getätigt wurde,
gegenüber der heimischen Währung abwertet. Umgekehrt kann sich bei einer
Abwertung der Heimatwährung ein Vorteil für den Anleger ergeben. Ein
Währungsrisiko besteht nicht nur bei Baranlagen in Fremdwährungen, sondern auch
bei Anlagen in Aktien, Anleihen und anderen Finanzprodukten, welche in einer
Fremdwährung notieren oder Ausschüttungen in einer Fremdwährung leisten.
2.5. Liquiditätsrisiko
Anlagen, die gewöhnlich kurzfristig gekauft und verkauft werden können und deren
An- und Verkaufskurse nahe zusammenliegen, werden als liquide bezeichnet. Für diese
Anlagen gibt es in der Regel eine ausreichende Anzahl an Käufern und Verkäufern, um
einen kontinuierlichen und reibungslosen Handel zu gewährleisten. Bei illiquiden
Anlagen oder auch in Marktphasen, in denen unzureichende Liquidität besteht, ist
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Stand: 16. April 2026 6 / 34 hingegen nicht gewährleistet, dass ein Verkauf einer Anlage kurzfristig und zu geringen Kursabschlägen möglich ist. Dies kann zu Vermögensverlusten führen, wenn zum Beispiel eine Anlage nur mit Kursverlusten veräußert werden kann.
2.6. Volatilität
Der Wert einer Kapitalanlage kann im Zeitablauf Schwankungen unterliegen. Dies gilt
insbesondere für die Kurse von Wertpapieren. Die sogenannte Volatilität ist ein Maß für
diese Schwankungen innerhalb eines gewissen Zeitraums. Je höher die Volatilität einer
Anlage ist, desto stärker fallen diese Schwankungen im Wert (sowohl nach oben als
auch nach unten) aus. Eine längerfristige Anlage am Kapitalmarkt wirkt kurzfristigen
Schwankungen insofern entgegen, als kurzfristige Ausschläge im Wert über einen
längeren Zeitraum weniger relevant werden.
2.7. Kostenrisiko
Kosten werden als Risikofaktor der Kapitalanlage oft vernachlässigt. Offene und
versteckte Kosten sind für den Anlageerfolg jedoch von entscheidender Bedeutung. Für
einen langfristigen Anlageerfolg ist es unabdingbar, mit großer Sorgfalt auf die Kosten
einer Kapitalanlage zu achten.
Kreditinstitute und andere Finanzdienstleistungsunternehmen geben
Transaktionskosten für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel an ihre
Kunden weiter und können zusätzlich eine Provision für die Ausführung des Auftrags
berechnen. Außerdem berechnen Banken, Fondsanbieter oder sonstige
Finanzdienstleister oder Vermittler meist sogenannte Folgekosten, wie etwa Kosten für
die Depotführung, Managementgebühren, Ausgabeaufschläge, oder bezahlen
Provisionen, welche für den Kunden nicht ohne Weiteres ersichtlich sind. Diese
anfallenden Kosten sollten in die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung einbezogen
werden: Je höher die Kosten ausfallen, desto geringer ist die effektiv erzielbare Rendite
des Anlegers.
2.8. Steuerliche Risiken
Aus Kapitalanlagen erzielte Erträge sind für den Anleger in der Regel steuer- und/oder
abgabenpflichtig. Veränderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für
Kapitalerträge können zu einer Änderung der Steuer- und Abgabenlast führen. Bei
Anlagen im Ausland kann es darüber hinaus zu einer Doppelbesteuerung kommen.
Steuern und Abgaben mindern also die effektiv erzielbare Rendite des Anlegers.
Darüber hinaus können sich steuerpolitische Entscheidungen positiv oder negativ auf
die Kursentwicklung der Kapitalmärkte insgesamt auswirken. Der Anleger sollte sich
ggf. an die für ihn zuständige Steuerbehörde oder seinen steuerlichen Berater wenden,
um steuerliche Fragestellungen zu klären und die damit in Zusammenhang stehenden
Risiken zu mindern.
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2.9. Risiko von kreditfinanzierten Kapitalanlagen
Anleger können unter Umständen durch Kreditaufnahme oder Beleihung ihrer
Wertpapiere zusätzliche Geldmittel für die Kapitalanlage erhalten, mit dem Ziel, den
Anlagebetrag zu steigern. Dieses Vorgehen bewirkt eine Hebelwirkung des
eingesetzten Kapitals und kann zu einer deutlichen Risikosteigerung führen. Im Falle
eines fallenden Portfoliowertes können unter Umständen Nachschusspflichten der
Beleihung oder Zins- und Tilgungsforderungen des Kredits nicht mehr bedient werden
und der Anleger ist zur (Teil-)Veräußerung des Portfolios gezwungen. Privatanlegern ist
daher von kreditfinanzierten Kapitalanlagen im Grundsatz abzuraten. Privatanleger
sollten für die Kapitalanlage in der Regel ausschließlich frei verfügbares Kapital,
welches nicht für die laufende Lebensführung und Deckung laufender
Verbindlichkeiten benötigt wird, einsetzen.
2.10. Risiko fehlerhafter Informationen
Zutreffende Informationen bilden die Grundlage für erfolgreiche
Anlageentscheidungen. Fehlentscheidungen können aufgrund fehlender,
unvollständiger oder falscher Informationen sowie fehlerhafter oder verspäteter
Informationsübermittlung getroffen werden. Aus diesem Grund kann es unter
Umständen angemessen sein, sich nicht auf eine einzelne Informationsquelle zu
verlassen, sondern weitere Informationen einzuholen. Ein Beispiel können hier die vom
Anbieter des Finanzinstruments zur Verfügung gestellten Basisinformationsblätter,
wesentlichen Anlegerinformationen und sonstige Verkaufsunterlagen sein.
2.11. Risiko der Eigenverwahrung
Die Eigenverwahrung von Wertpapieren eröffnet das Risiko des Verlusts der Urkunden.
Die Neubeschaffung der die Rechte des Anlegers verkörpernden Wertpapierurkunden
kann zeitaufwendig und kostenintensiv sein. Selbstverwahrer riskieren zudem,
wichtige Fristen und Termine zu versäumen, so dass gewisse Rechte erst verspätet
oder gar nicht mehr geltend gemacht werden können.
2.12. Risiko der Verwahrung im Ausland
Im Ausland erworbene Wertpapiere werden meist von einem durch die depotführende
Bank ausgewählten, im Ausland ansässigen Dritten verwahrt. Dies kann zu erhöhten
Kosten, längeren Lieferfristen und zu Unwägbarkeiten hinsichtlich ausländischer
Rechtsordnungen führen. Insbesondere im Falle eines Insolvenzverfahrens oder
sonstiger Vollstreckungsmaßnahmen gegen den ausländischen Verwahrer kann der
Zugriff auf die Wertpapiere eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sein.
2.13. Nachhaltigkeitsrisiken
Als Nachhaltigkeitsrisiko bezeichnet man ein Ereignis oder eine Bedingung aus den
Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environmental, Social,
Governance – „ESG”), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell
Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
Stand: 16. April 2026 8 / 34 erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Kapitalanlage haben kann.
Nachhaltigkeitsrisiken können sich sowohl als eigenständige Risiken manifestieren als
auch andere bereits beschriebene Risiken (wie Markt-, Kredit-, Liquiditäts- oder
operationelle Risiken) verstärken.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind:
Physische Klimarisiken (z. B. Schäden durch Extremwetterereignisse,
langfristige Veränderungen klimatischer Bedingungen),
Transitorische Risiken (z. B. regulatorische Veränderungen zur Reduktion von
Treibhausgasemissionen, technologischer Wandel, veränderte
Verbraucherpräferenzen),
Soziale Risiken (z. B. Verstöße gegen Arbeits- oder Menschenrechtsstandards),
Governance-Risiken (z. B. mangelhafte Unternehmensführung, Korruption,
unzureichende Transparenz).
Eine Kapitalanlage kann durch Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst werden; Art und
Umfang dieser Auswirkungen hängen vom jeweiligen Produkt, dessen Anlagestrategie
und der betroffenen Anlageklasse ab. Umgekehrt kann auch eine auf Nachhaltigkeit
ausgerichtete Kapitalanlage spezifischen Risiken unterliegen, etwa wenn bestimmte
Branchen oder Regionen ausgeschlossen werden und daraus eine verringerte
Diversifikation resultiert.
3. Funktionsweise und Risiken verschiedener Anlageklassen
3.1. Tages- und Festgeld
3.1.1. Allgemeines
Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer
Gelder des Publikums bezeichnet man als Einlagengeschäft. Rechtlich handelt es sich
hierbei regelmäßig um ein Darlehen. Man unterscheidet in der Regel zwischen
Tagesgeld- und Festgeldangeboten. Einlagen auf einem Tagesgeldkonto sind mit einem
festen Zinssatz ohne feste Laufzeit verzinst. Die Einlage ist täglich verfügbar. Ein
Festgeldkonto hingegen hat eine feste Laufzeit, während dieser der Anleger nicht (oder
ggf. nur unter Verlust der vereinbarten Zinsen) auf die Einlage zugreifen kann.
3.1.2. Spezielle Risiken
Inflationsrisiko: Als Inflationsrisiko bezeichnet man die Änderung der Kaufkraft
der finalen Rückzahlung und/oder der Zinserträge aus einer Anlage. Ändert sich
während der Laufzeit einer Einlage die Inflation derart, dass sie über dem Zinssatz
der Einlage liegt, so sinkt die effektive Kaufkraft des Anlegers (negative
Realzinsen).
Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
Stand: 16. April 2026 9 / 34
Ausfallrisiko: Es besteht die Gefahr, dass das einlagenführende Kreditinstitut
(etwa im Fall einer Insolvenz) ausfällt, d. h. die Rückzahlung der Spareinlagen nicht
mehr bedienen kann. Dieses Risiko kann durch sogenannte
Einlagensicherungssysteme gemindert werden, indem die Rückzahlung der
Spareinlage teilweise oder in Gänze durch das Einlagensicherungssystem
gewährleistet wird. In Europa haben sich etwa alle Mitgliedstaaten der EU darauf
verständigt, nach harmonisierten europäischen Vorgaben nationale
Einlagensicherungssysteme zu schaffen. Auch die Länder des EWR, die nicht
Mitglieder der EU sind (z. B. Norwegen), haben Einlagensicherungssysteme
eingerichtet. Diese Einlagensicherungssysteme springen bis zu einem gewissen
Sicherungsbetrag (in der EU grundsätzlich bis zu 100.000 Euro) ein, wenn eine
Bank nicht in der Lage ist, die Einlagen ihrer Kunden zurückzuzahlen.
Zinsänderungsrisiko: Tagesgeld-Einlagen unterliegen dem Risiko einer Änderung
des anwendbaren Zinssatzes durch das einlagenführende Kreditinstitut.
Fremdwährungsrisiken: Werden Tages- oder Festgeld in einer anderen Währung
als der Heimatwährung des Anlegers abgeschlossen, beeinflusst auch die
Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung zur Heimatwährung den Erfolg
der Anlage. Darüber hinaus bestehen Länderrisiken in der Form von Einflussnahme
auf den Kapitalverkehr und die Transferfähigkeit der Währung.
3.2. Aktien
3.2.1. Allgemeines
Aktien sind Wertpapiere, die von Unternehmen zur Beschaffung von Eigenkapital
ausgegeben werden und ein Anteilsrecht an der Gesellschaft verbriefen. Ein Aktionär
ist somit nicht Gläubiger wie bei einer Anleihe, sondern Mitinhaber des Unternehmens.
Der Aktionär ist am wirtschaftlichen Erfolg und Misserfolg beteiligt und partizipiert
daran über Gewinnausschüttungen, sogenannten Dividenden, und über die
Kursentwicklung der Aktie.
Der Umfang der durch die Aktie verbrieften Beteiligung am Unternehmen ergibt sich
bei Nennwertaktien aus dem angegebenen festen Geldbetrag. Eine Stückaktie lautet
auf eine bestimmte Stückzahl von Aktien. Die Beteiligungsquote des einzelnen
Aktionärs und damit der Umfang seiner Rechte ergibt sich aus dem Verhältnis der von
ihm gehaltenen Aktienstückzahl zu der insgesamt emittierten Aktienstückzahl.
Es existieren verschiedene Arten von Aktien, die mit unterschiedlichen Rechten
ausgestattet sind. Die wichtigsten Ausgestaltungen sind Stammaktien, Vorzugsaktien,
Inhaberaktien und Namensaktien. Stammaktien sind mit Stimmrechten versehen und
die in Deutschland am weitesten verbreitete Aktienart. Im Gegensatz dazu sind
Vorzugsaktien nicht mit Stimmrechten ausgestattet. Zum Ausgleich erhalten Aktionäre
eine bevorzugte Behandlung z. B. bei der Ausschüttung von Dividenden. Bei einer
Inhaberaktie ist keine Eintragung des Aktionärs in ein Aktienregister notwendig. Der
Aktionär kann seine Rechte auch ohne die Eintragung ausüben. Inhaberaktien sind
deshalb leichter übertragbar, was die Handelbarkeit typischerweise verbessert. Bei
einer Namensaktie wird der Name des Inhabers in ein Aktienregister eingetragen.
Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
Stand: 16. April 2026 10 / 34
Ohne die Eintragung können die Rechte aus dem Besitz der Aktie nicht geltend
gemacht werden. Als vinkulierte Namensaktien bezeichnet man Aktien, deren
Übertragung auf einen neuen Aktionär zusätzlich an die Zustimmung der Gesellschaft
gebunden ist. Für die emittierende Gesellschaft sind vinkulierte Namensaktien insofern
von Vorteil, als sie die Übersicht über den Aktionärskreis behält. In Deutschland
kommen vinkulierte Namensaktien jedoch nicht häufig vor.
Die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft vermittelt Aktionären verschiedene Rechte.
Die Aktionärsrechte ergeben sich in Deutschland aus dem Aktiengesetz sowie aus der
Satzung der betreffenden Gesellschaft. Es handelt sich im Wesentlichen um
Vermögens- und Verwaltungsrechte.
Im Hinblick auf Vermögensrechte sind vor allem der Anspruch auf Dividende,
Bezugsrechte sowie Anspruch auf Zusatz- oder Berichtigungsaktien zu nennen:
Als Dividende bezeichnet man die jährliche Gewinnausschüttung durch den
Emittenten an die Aktionäre. Diese ist von der wirtschaftlichen Entwicklung des
Unternehmens, insbesondere vom Bilanzgewinn, abhängig. Eine Entscheidung über
die Höhe der Dividende wird auf der Hauptversammlung im Rahmen der
Gewinnverwendung von den Aktionären getroffen.
Als Bezugsrecht bezeichnet man das Recht des Aktionärs, an einer
Kapitalerhöhung teilzunehmen, um die bestehenden Stimmrechtsverhältnisse zu
wahren und einen möglichen Vermögensnachteil auszugleichen. Für die Ausübung
des Bezugsrechtes (das im Übrigen für diese Zeit selbstständig handelbar ist) ist
eine entsprechende Frist zu wahren.
Zu einer Ausgabe von Zusatz- oder Berichtigungsaktien kann es im Rahmen
einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kommen. Bei einer solchen erhöht
das Unternehmen das Aktienkapital aus eigenen Rücklagen, ohne Zuführung
externer Einlagen. Der Wert des Unternehmens erhöht sich hierdurch (im
Gegensatz zu der Anzahl der Aktien) nicht.
Im Hinblick auf Verwaltungsrechte ist vor allem das Recht auf Teilnahme an der
Hauptversammlung, das Auskunftsrecht sowie das Stimmrecht zu nennen. Diese
Verwaltungsrechte sind gesetzlich vorgeschrieben und ermöglichen dem Aktionär die
Wahrnehmung seiner Interessen. Die Hauptversammlung findet in der Regel jährlich
statt. Auf dieser erfolgt die Beschlussfassung zu Gegenständen der Tagesordnung
durch die Aktionäre. Gegenstände der Beschlussfassung sind durch Gesetz oder
Satzung vorgesehene Fälle (z. B. die Verwendung des Bilanzgewinnes,
Satzungsänderungen oder die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat). In der
Hauptversammlung haben Aktionäre ein Auskunftsrecht über rechtliche und
geschäftliche Angelegenheiten. Nur in Ausnahmefällen hat der Vorstand das Recht, die
Auskunft zu verweigern. Das Stimmrecht des Aktionärs ist das wichtigste
Verwaltungsrecht. Im Regelfall wird jeder Aktie eine Stimme zugewiesen. Eine
Ausnahme stellen Vorzugsaktien dar. Inhaber dieser haben kein Stimmrecht, werden
jedoch bei der Ausschüttung des Bilanzgewinns bevorzugt. Stimmrechte können
entweder persönlich durch Teilnahme an der Hauptversammlung wahrgenommen
werden oder an einen Dritten per Vollmacht übertragen werden.
Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
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Eine Besonderheit stellen im Bereich der Anlage in Immobilien die REITs dar. Diese
sind regelmäßig börsennotierte Aktiengesellschaften, deren Geschäft aus dem Erwerb,
der Errichtung, der Vermietung, der Verpachtung und dem Verkauf von Immobilien
besteht. Über die einer Kapitalanlage in Aktien immanenten Risiken hinaus bestehen
also besondere Risiken im Zusammenhang mit der Anlageklasse Immobilien. Während
REITs in Deutschland die Rechtsform der Aktiengesellschaft haben, sind bei
ausländischen REITs andere Gestaltungsformen möglich. Bei REITs muss das
Vermögen zum größten Teil aus Immobilien bestehen und darüber hinaus der
überwiegende Teil des ausschüttungsfähigen Gewinns an die Anteilseigner
ausgeschüttet werden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sind REITs
steuerlich günstig, da Erträge nicht bereits auf Ebene der Gesellschaft, sondern erst
bei den Anteilseignern versteuert werden. Sind REITs börsennotiert, wie in
Deutschland vorgeschrieben, ergibt sich der Wert aus dem vorhandenen Angebot und
der gegenüberstehenden Nachfrage.
3.2.2. Spezielle Risiken
Kursrisiko: Aktien können an der Börse, aber auch außerbörslich gehandelt
werden. Der Kurs einer Aktie wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Es
existiert keine Berechnungsformel für den „richtigen” oder „fairen” Kurs einer
Aktie. Modelle zur Aktienkursberechnung unterliegen immer subjektiven
Annahmen. Die Kursbildung hängt im starken Maße von den unterschiedlichen
Interpretationen der zugänglichen Informationen der Marktteilnehmer ab.
Zahlreiche empirische Studien zeigen, dass sich Aktienkurse nicht systematisch
prognostizieren lassen. Aktienkurse werden durch viele Faktoren beeinflusst. Das
damit verbundene Risiko einer negativen Kursentwicklung kann grob in
unternehmensspezifisches Risiko und in allgemeines Marktrisiko unterteilt werden.
Das unternehmensspezifische Risiko ist abhängig von der wirtschaftlichen
Entwicklung des Unternehmens. Entwickelt sich das Unternehmen wirtschaftlich
schlechter als erwartet, kann es zu negativen Aktienkursentwicklungen kommen.
Im ungünstigsten Fall, nämlich bei Zahlungsunfähigkeit und anschließender
Insolvenz des Unternehmens, kann der Anleger einen Totalverlust seines
investierten Kapitals erleiden. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass sich der
Kurs einer Aktie aufgrund der Veränderung des Gesamtmarktes bewegt, ohne dass
dieser Kursveränderung unternehmensspezifische Umstände zugrunde liegen.
Kursveränderungen, die eher aufgrund von allgemeinen Tendenzen am Aktienmarkt
entstehen und unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des einzelnen
Unternehmens sind, werden als allgemeines Marktrisiko bezeichnet.
Insolvenzrisiko: Da Aktionäre im Insolvenzfall erst dann bedient werden, wenn
alle anderen Gläubigeransprüche bedient worden sind, sind Aktien als Anlageklasse
mit relativ hohem Risiko anzusehen.
Dividendenrisiko: Die Beteiligung der Aktionäre am Gewinn des Unternehmens
durch monetäre Ausschüttungen werden Dividenden genannt. Genau wie die
zukünftigen Gewinne eines Unternehmens lassen sich die zukünftigen Dividenden
nicht prognostizieren. Erwirtschaftet ein Unternehmen einen geringeren als den
Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
Stand: 16. April 2026 12 / 34 geplanten oder keinen Gewinn und hat keinerlei Rücklagen gebildet, so kann die Dividende verringert oder gänzlich ausgesetzt werden. Ein Aktieninvestor hat jedoch auch im Falle eines erzielten Gewinns kein Anrecht auf eine Ausschüttung.
Werden Rückstellungen z. B. wegen zukünftig erwarteter Kosten (Klagen,
Umstrukturierung etc.) seitens des Unternehmens für notwendig erachtet, kann
dieses unter Umständen die Dividende trotz eines erzielten Gewinns aussetzen.
Zinsänderungsrisiko: Im Zuge steigender Zinsen kann es dazu kommen, dass sich
Aktienkurse rückläufig entwickeln, da z. B. Kreditkosten des Unternehmens sich
erhöhen können oder künftige Gewinne mit einem höheren Zinssatz diskontiert und
somit zum heutigen Zeitpunkt niedriger bewertet werden.
Liquiditätsrisiko: Gewöhnlich werden für börsengehandelte Aktien, insbesondere
wenn es sich um Gesellschaften mit einem hohen Unternehmenswert handelt, die
Teil eines bedeutenden Aktienindex, wie z. B. des DAX sind, laufend An- und
Verkaufskurse gestellt. Sollten aus verschiedenen Gründen keine handelbaren
Kurse am Markt zustande kommen, hat der Aktionär temporär keine Möglichkeit,
seine Aktienposition zu veräußern, was sich negativ auf seine Investition auswirken
kann. Ein Beispielsfall für illiquide Aktien sind die sogenannten Penny Stocks. Diese
sind durch einen sehr niedrigen Börsenkurs charakterisiert (meistens unter dem
Äquivalent eines US-Dollars) und werden häufig nicht an einem von staatlich
anerkannten Stellen geregelten und überwachten Markt gehandelt. Hierbei besteht
das Risiko, dass das Wertpapier nur unter erschwerten Bedingungen und mit
erheblichen Preisnachteilen (aufgrund einer sehr weiten Spanne zwischen
Angebots- und Nachfragekursen) wieder verkauft werden kann. Darüber hinaus
besteht bei Penny Stocks auch ein erhöhtes Risiko der Kursmanipulation durch
Marktteilnehmer.
Psychologie der Marktteilnehmer: Neben objektiven Faktoren
(Wirtschaftsdaten, Daten zum Unternehmen, etc.) spielen beim Handel eines
Wertpapiers an einem Markt, also z. B. einer Börse, auch psychologische Faktoren
eine Rolle. Erwartungen der Marktteilnehmer, die unter Umständen irrationale
Meinungen vertreten können, können zu steigenden oder fallenden Kursen
beitragen oder diese entscheidend verstärken. Aktienkurse spiegeln insofern auch
Vermutungen, Stimmungen, Hoffnungen und Befürchtungen von Anlegern wider.
Die Börse ist auch ein Markt von Erwartungen, wobei Verhaltensweisen nicht
immer nachvollziehbar sein müssen.
Risiko des Verlusts und der Änderung von Aktionärsrechten: Die bereits
beschriebenen Aktionärsrechte (insbesondere die Vermögens- und
Verwaltungsrechte) können durch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen verändert
oder ersetzt werden. Beispiele hierfür sind Verschmelzungen, Spaltungen und
Rechtsformwechsel. Darüber hinaus können auch Hauptaktionäre (also Aktionäre
mit entsprechender Mehrheit) ein Ausscheiden der Minderheitsaktionäre im
Rahmen eines sogenannten „Squeeze Outs” erzwingen. Zwar erhalten diese eine
gesetzlich vorgeschriebene Abfindung, jedoch verlieren sie im Gegenzug hierfür
alle Aktionärsrechte und werden gezwungen, ihre Anlage aufzugeben.
Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
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Risiko der Einstellung der Börsennotierung: Erst die Börsennotierung einer
Aktie steigert die freie Handelbarkeit erheblich. Aktiengesellschaften können die
Zulassung der Aktien durch die Börse (unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Regelungen sowie der börsenrechtlichen Bestimmungen) widerrufen lassen. Die
Aktionärsrechte (insbesondere die Vermögens- und Verwaltungsrechte) sind hiervon
prinzipiell nicht betroffen, jedoch leidet die Liquidität der Anlage bedeutend unter
einem solchen sogenannten „Delisting”.
3.3. Anleihen
3.3.1. Allgemeines
Anleihen bezeichnen eine große Bandbreite verzinslicher Wertpapiere (auch
Rentenpapiere genannt). Dazu zählen neben „klassischen” Anleihen auch
Indexanleihen, Pfandbriefe und strukturierte Anleihen. Die grundlegende
Funktionsweise ist allen Anleihetypen gemein. Anleihen werden im Gegensatz zu
Aktien sowohl von Unternehmen als auch von öffentlichen Einrichtungen und Staaten
(sogenannten Emittenten) begeben. Sie gewähren dem Inhaber kein Anteilsrecht.
Durch die Ausgabe von Anleihen nimmt ein Emittent Fremdkapital auf. Man spricht
daher auch von Schuldverschreibungen, wobei der Erwerber der Anleihe Gläubiger
einer Geldforderung gegenüber dem Emittenten (Schuldner) wird. Anleihen sind in der
Regel handelbare Wertpapiere mit einem Nominalbetrag (Höhe der Schulden), einem
Zinssatz (Kupon) und einer festgelegten Laufzeit.
Wie bei einem Kredit verpflichtet sich der Emittent, dem Anleger einen entsprechenden
Zinssatz zu bezahlen. Die Zinszahlungen können entweder in regelmäßigen Abständen
während der Laufzeit oder kumuliert am Ende der Laufzeit erfolgen. Am Ende der
Laufzeit erhält der Anleger zudem den Nominalbetrag. Die Höhe des zu bezahlenden
Zinssatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten Parameter für die
Höhe des Zinssatzes sind in der Regel die Bonität des Emittenten, die Laufzeit der
Anleihe, die zugrundeliegende Währung und das allgemeine Marktzinsniveau.
Je nach Methode der Zinszahlung können Anleihen in verschiedene Gruppen unterteilt
werden. Wird der Zinssatz von vornherein über die gesamte Laufzeit festgelegt, spricht
man etwa von „Straight Bonds”. Anleihen, bei denen die Verzinsung an einen variablen
Referenzzins gekoppelt ist und deren Zinssatz sich während der Laufzeit der Anleihe
ändern kann, werden „Floater” (engl. float = gleiten) genannt. Ein möglicher
unternehmensspezifischer Auf- oder Abschlag zum jeweiligen Referenzzinssatz
orientiert sich in der Regel am Bonitätsrisiko des Emittenten. Ein höherer Zinssatz
bedeutet dabei grundsätzlich ein höheres Bonitätsrisiko. Genau wie Aktien können
Anleihen an Börsen oder außerbörslich gehandelt werden.
Die Erträge, die Anleger durch Investitionen in Anleihen erzielen können, resultieren
aus der Verzinsung des Nominalbetrags der Anleihe und aus einer eventuellen
Differenz zwischen An- und Verkaufskurs. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die
mit Anleihen durchschnittlich erzielten Erträge über einen längeren Zeithorizont in der
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Vergangenheit höher waren als bei Anlagen in Festgeld, jedoch geringer ausfielen als
bei Investitionen in Aktien (vgl. z. B. Siegel, J. [1992]. The Equity Premium: Stock and
Bond Returns Since 1802. Financial Analysts Journal, 48[1], 28–38+46).
3.3.2. Spezielle Risiken
Emittenten-/Bonitätsrisiko: Ein offensichtliches Risiko bei der Investition in
Anleihen ist das Ausfallrisiko des Emittenten. Kann der Emittent seine
Verpflichtung gegenüber dem Anleger nicht erfüllen, so droht dem Anleger ein
Totalverlust. Im Gegensatz zu Aktieninvestoren ist ein Anleger in Anleihen im
Insolvenzfall allerdings besser gestellt, da er dem Emittenten Fremdkapital zur
Verfügung stellt und seine Forderung aus einer eventuell anfallenden
Insolvenzmasse (ggf. teilweise) bedient werden kann. Die Bonität vieler Emittenten
wird in regelmäßigen Abständen von Ratingagenturen eingeschätzt und in
Risikoklassen unterteilt (sog. Ratings). Ratings sind aber nicht als Empfehlung für
eine Anlageentscheidung zu verstehen. Vielmehr können sie als Informationen bei
der entsprechenden Erwägung einer Anlageentscheidung durch den Anleger mit
einbezogen werden. Ein Emittent mit geringer Bonität muss in der Regel einen
höheren Zinssatz als Kompensation für das Bonitätsrisiko an die Käufer der
Anleihen bezahlen als ein Emittent mit ausgezeichneter Bonität. Bei besicherten
Anleihen („Covered Bonds”) hängt die Bonität in erster Linie von Umfang und
Qualität der Besicherung (Deckungsstock) und nicht ausschließlich von der Bonität
des Emittenten ab. Darüber hinaus hängt das Risiko eines Verlustes auch von dem
sogenannten Rang der Anleihe ab. Nachrang-Anleihen sind hierbei mit größerem
Risiko behaftet, da ihre Gläubiger im Insolvenzfall erst nachrangig bedient werden.
Inflationsrisiko: Als Inflationsrisiko bezeichnet man die Änderung der Kaufkraft
der finalen Rückzahlung und/oder der Zinserträge aus einer Anlage. Ändert sich
während der Laufzeit einer Anleihe die Inflation derart, dass sie über dem Zinssatz
der Anleihe liegt, so sinkt die effektive Kaufkraft des Anlegers (negative
Realzinsen).
Zinsänderungsrisiko: Der Kurs einer Anleihe mit festem Kupon entwickelt sich
grundsätzlich gegenläufig zum allgemeinen Marktzinsniveau, das insbesondere
durch die Leitzinspolitik der Zentralbanken beeinflusst wird. Steigen die
Marktzinsen, so fällt der Kurs einer bereits emittierten Anleihe mit festem Kupon,
da neu emittierte Anleihen mit höherem Kupon für den Anleger attraktiver sind.
Umgekehrt steigt der Kurs einer bereits emittierten Anleihe bei fallenden
Marktzinsen. Das Ausmaß dieser Kursreaktion hängt insbesondere von der
Restlaufzeit und der Höhe des Kupons der Anleihe ab und wird durch die Kennzahl
Duration gemessen. Anleihen mit längerer Restlaufzeit und niedrigerem Kupon
weisen in der Regel eine höhere Duration auf und reagieren damit stärker auf
Veränderungen des Marktzinsniveaus. Selbst wenn ein Emittent alle Zinsen und
den Nominalbetrag am Ende der Laufzeit zahlt, kann es somit zu einem Verlust für
einen Anleiheninvestor kommen, wenn er beispielsweise vor Laufzeitende zu einem
Kurs verkauft, der unter dem Emissions- oder Kaufpreis der Anleihe liegt.
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Credit-Spread-Risiko: Unabhängig vom allgemeinen Marktzinsniveau kann sich
auch die vom Markt geforderte Risikoprämie für einen bestimmten Emittenten oder
eine bestimmte Emittentenklasse verändern (sog. Credit Spread). Verschlechtert
sich die wahrgenommene Bonität eines Emittenten, weitet sich der Credit Spread,
und der Kurs der Anleihe fällt – auch ohne dass der Emittent tatsächlich ausgefallen
ist. Credit-Spread-Risiken können sich insbesondere in Krisenphasen erheblich
ausweiten.
Kursrisiko: Der Kurs einer Anleihe wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst.
So unterliegt auch der Kurs einer Anleihe dem Zusammenspiel aus Nachfrage und
Angebot. Neben den oben beschriebenen Zinsänderungs- und Credit-Spread-
Risiken können auch Bonitäts- und Inflationsrisiken nachteilige Auswirkungen auf
den Kurs der Anleihe haben.
Vorzeitige Kündigung (Call-Risiko): Manche Anleihen räumen dem Emittenten
das Recht ein, die Anleihe vor dem regulären Laufzeitende zu kündigen. In diesem
Fall erhält der Anleger zwar den Nominalbetrag (ggf. zuzüglich einer Prämie)
zurück, trägt jedoch das Risiko, das zurückerhaltene Kapital nur zu ungünstigeren
Konditionen erneut anlegen zu können (Wiederanlagerisiko).
Risiken bei Hochzinsanleihen (High Yield): Anleihen von Emittenten mit
schlechter Bonitätseinstufung (sog. „Non-Investment-Grade” oder „High Yield”)
bieten zwar höhere laufende Zinsen, weisen aber zugleich ein deutlich erhöhtes
Ausfallrisiko, eine höhere Kursvolatilität und in Stressphasen eine deutlich
geringere Liquidität auf als Anleihen mit hoher Bonität.
3.4. Rohstoffe
3.4.1. Allgemeines
Kapitalanlagen in Rohstoffprodukte werden zu den alternativen Anlageklassen gezählt.
Anders als Aktien und Anleihen werden Rohstoffe, sofern sie zum Zweck der
Kapitalanlage gehandelt werden, gewöhnlich nicht physisch übertragen, sondern über
Derivate (meist Futures, Forwards oder Swaps) gehandelt. Derivate sind Verträge, bei
denen sich die Vertragsparteien einigen, ein bestimmtes Gut (Basiswert) in der Zukunft
zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Je nachdem, ob der
Marktpreis des Rohstoffs über oder unter dem vereinbarten Preis liegt, ist der Wert des
Derivats positiv oder negativ. In den meisten Fällen findet keine tatsächliche Lieferung
der Rohstoffe, sondern eine Ausgleichszahlung über die Differenz zwischen Marktpreis
und vereinbartem Preis statt. Diese Vorgehensweise erleichtert den Handel, da
Herausforderungen wie Lagerung, Transport und Versicherung der Rohstoffe ignoriert
werden können. Allerdings bringt diese synthetische Art der Kapitalanlage in Rohstoffe
einige Besonderheiten mit sich, die es zu beachten gilt. Rohstoffe ermöglichen einem
Anleger ausschließlich die Aussicht auf Erträge durch Kursgewinne und bieten keine
Ausschüttungen.
Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
Stand: 16. April 2026 16 / 34
Möchte der Anleger in Rohstoffe investieren, kann er neben einer Direktinvestition in
den Rohstoff, welche sich für Privatanleger in der Regel nicht eignet, zum Beispiel auch
Anteile eines Rohstofffonds oder ein Wertpapier, das die Wertentwicklung von
Rohstoffen abbildet, kaufen.
Offene Rohstofffonds teilen die Wesensmerkmale, die Funktionsweise sowie die Risiken
der an anderer Stelle dargestellten offenen Investmentfonds. Über diese Risiken hinaus
bestehen auch die für die Kapitalanlage Rohstoffe spezifischen Risiken. Offene
Rohstofffonds investieren vorwiegend in Rohstoffaktien (also Unternehmen, die mit
dem Abbau, Weiterverarbeiten und Verkauf von Rohstoffen verbunden sind) oder
Derivate des entsprechenden Rohstoffs. Offene Rohstofffonds besitzen in der Regel ein
aktives Fondsmanagement, das für die Käufe und Verkäufe innerhalb des Fonds
verantwortlich ist. Hierfür werden laufende Gebühren erhoben, die vergleichsweise
hoch sein können. Passive Anlageinstrumente, wie ETFs, sind in der Regel günstiger,
da sie lediglich einen Rohstoff-Index (bestehend aus mehreren verschiedenen
Rohstoffen) nachbilden.
Möchte der Anleger nur in einen Rohstoff investieren, muss er ein entsprechendes
Wertpapier kaufen, das die Wertentwicklung dieses Rohstoffs abbildet (Exchange
Traded Commodities, ETCs). ETCs werden wie ETFs an der Börse gehandelt.
Allerdings gilt es einen wichtigen Unterschied zu beachten: Das in einen ETC
investierte Kapital ist kein Sondervermögen, das im Falle einer Insolvenz des
Emittenten geschützt ist. Bei einem ETC handelt es sich nämlich um eine
Schuldverschreibung des ETC-Emittenten. Im Vergleich zu einem ETF hat der Anleger
beim ETC somit ein Emittentenrisiko. Zur Minimierung dieses Risikos setzen
Emittenten auf unterschiedliche Methoden der Besicherung. Die für die Auswahl eines
ETFs relevanten Kriterien sind entsprechend auf ETCs anwendbar (vgl. Ziffer 3.7.5).
3.4.2. Spezielle Risiken
Kursrisiko: Generell sind Anlagen in Rohstoffen den gleichen Preisrisiken
ausgesetzt wie direkte Investitionen in Rohstoffe. Besondere Ereignisse wie
beispielsweise Naturkatastrophen, politische Konflikte, staatliche Regulierung oder
Wetterschwankungen können die Verfügbarkeit von Rohstoffen beeinflussen und
dadurch zu einer drastischen Preisänderung des Basiswertes und unter Umständen
auch des Derivats führen. Dies kann auch zu einer Einschränkung der Liquidität
führen und fallende Kurse nach sich ziehen. Als Produktionsfaktor für die Industrie
ist die Nachfrage nach bestimmten Rohstoffen wie Metallen und Energieträgern
zudem maßgeblich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig.
Rollverlust-Risiko: Die derivative Abbildung eines Rohstoffes (zum Beispiel über
Futures) im Rahmen eines ETFs oder ETCs erfordert (je nach Methodologie) das
sogenannte Rollen von Terminkontrakten in die nächste Zeitperiode. Dies ist
notwendig, da Terminkontrakte nur über eine begrenzte Laufzeit verfügen und
somit vor Ablauf in den nächstfälligen Kontrakt gewechselt werden muss (der
Vertrag wird „gerollt”). Hierbei kann es zu einer Besonderheit in Verbindung mit
dem sogenannten Contango kommen. „Contango” bedeutet, dass Terminkontrakte
mit kürzerer Laufzeit mit einem Abschlag zu Terminkontrakten mit längerer
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Stand: 16. April 2026 17 / 34
Laufzeit handeln. Dies kann zum Beispiel bei einem Überangebot und fehlender
Nachfrage nach dem Rohstoff vorkommen. Ein Rollen des Terminkontraktes in die
nächste Zeitperiode führt nun dazu, dass der Terminkontrakt mit kürzerer Laufzeit
zu einem geringeren Preis verkauft werden muss und der Terminkontrakt mit
längerer Laufzeit zu einem höheren Preis gekauft werden muss. Jedes Rollen kann
in diesem Zusammenhang zu einem Verlust führen, unabhängig von der generellen
Preisentwicklung des Rohstoffs am sogenannten Spot-Markt.
Kontrahentenrisiko: Durch den Handel über Derivate besteht ein Risiko im
Hinblick auf die Ausgestaltung des Derivatevertrags. Ist der Vertragspartner nicht
in der Lage oder unwillig, seiner Verpflichtung aus dem Derivatevertrag
nachzukommen, kann es sein, dass der Derivatevertrag gänzlich oder teilweise
nicht erfüllt wird.
3.5. Fremdwährungen
3.5.1. Allgemeines
Kapitalanlagen in Fremdwährung bieten Anlegern eine Möglichkeit zur Diversifikation
ihres Portfolios. Des Weiteren sind Investitionen u. a. in die vormals genannten
Anlageklassen oftmals mit dem Eingehen von Fremdwährungsrisiken verbunden.
Investiert ein deutscher Anleger beispielsweise direkt oder indirekt (z. B. über einen
Fonds oder ETF) in amerikanische Aktien, so unterliegt seine Anlage nicht nur den
Aktienrisiken, sondern ebenfalls dem Wechselkursrisiko zwischen Euro und US-Dollar,
welches sich positiv oder negativ auf den Wert seiner Anlage auswirken kann.
3.5.2. Spezielle Risiken
Wechselkursrisiko: Wechselkurse verschiedener Währungen können sich im Laufe
der Zeit ändern, und es kann zu erheblichen Kursausschlägen kommen. Investiert
ein deutscher Anleger beispielsweise in US-Dollar oder in eine in US-Dollar
notierende Aktie, wirkt sich eine Abwertung des US-Dollars gegenüber dem Euro
(d. h. Aufwertung des Euro) nachteilig auf seine Investition aus. Unter Umständen
kann sogar eine positive Aktienkursentwicklung durch die US-Dollar-Abschwächung
überkompensiert werden. Auch länderspezifische Risiken können einen Einfluss auf
den Wechselkurs einer Währung haben. Beispielsweise können die Währungen
erdölexportierender Länder bei starken Ölpreisverwerfungen stark abwerten.
Zinsänderungsrisiko: Ändern sich die Zinsen im Heimatmarkt oder im Markt der
Fremdwährung, kann dies bedeutende Auswirkungen auf den Wechselkurs haben,
da Veränderungen der Zinsniveaus mitunter große länderübergreifende
Kapitalbewegungen auslösen können.
Regulatorische Risiken: Zentralbanken spielen bei der Preisbildung von
Wechselkursen eine entscheidende Rolle. Neben den Geldmengen und Zinsen
kontrollieren einige Zentralbanken auch die Wechselkurse. Sie intervenieren an den
Märkten, sobald gewisse Schwellen erreicht werden, indem sie die eigene Währung
verkaufen oder kaufen, oder sie koppeln den Wechselkurs ganz oder teilweise an
eine Fremdwährung. Werden diese Strategien geändert oder aufgehoben, kann dies
Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
Stand: 16. April 2026 18 / 34
zu erheblichen Verwerfungen an den entsprechenden Devisenmärkten führen. Dies
war beispielsweise zu beobachten, als die Schweizerische Nationalbank im Januar
2015 die Festlegung des Mindestwechselkurses des Schweizer Franken gegenüber
dem Euro von 1,20 EUR/CHF aufgab und der Wechselkurs am selben Tag von 1,20
EUR/CHF bis auf 0,97 EUR/CHF nachgab.
3.6. Immobilien
3.6.1. Allgemeines
Unter diese Anlageklasse fallen Wohnimmobilien (z. B. Wohnungen und Reihenhäuser),
Gewerbeimmobilien (z. B. Bürogebäude oder Ladenflächen) und Unternehmen, welche
in Immobilien investieren oder diese verwalten. Die Anlage kann entweder direkt durch
den Kauf der Immobilien oder indirekt durch den Kauf von Anteilen an
Immobilienfonds, Real Estate Investment Trusts (REITs) und sonstigen
Immobiliengesellschaften erfolgen.
Offene Immobilienfonds teilen die Wesensmerkmale, die Funktionsweise sowie die
Risiken der an anderer Stelle dargestellten offenen Investmentfonds. Das wesentliche
Charakteristikum ist, dass das Fondsvermögen überwiegend in Immobilien investiert
wird (etwa gewerblich genutzte Grundstücke, Gebäude, eigene Bauprojekte). Für die
Rückgabe der Anteilscheine gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Anleger
müssen offene Immobilienfonds mindestens 24 Monate halten und Rückgaben mit einer
Frist von 12 Monaten ankündigen. Weiterhin können die Anlagebedingungen der
offenen Immobilienfonds vorsehen, dass die Fondsanteile nur zu bestimmten Terminen
an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgegeben werden können (mindestens
einmal pro Jahr). Ferner können die Anlagebedingungen bestimmen, dass die
Anteilsrückgabe für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgesetzt werden kann.
Über die einer Kapitalanlage in Immobilien immanenten Risiken hinaus bestehen also
besondere Risiken im Zusammenhang mit einer eingeschränkten Rückgabe oder
Liquidität.
3.6.2. Spezielle Risiken
Ertragsrisiko: Der Erwerb von Immobilien erfordert zu Beginn eine hohe
Investition, welche sich erst im Laufe der Zeit durch Zahlungsströme aus
Vermietung und Verpachtung amortisiert. Die Ertragslage kann jedoch durch
Einschränkungen der Nutzbarkeit in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht
relativ leicht gestört werden, so dass die Amortisation der Anfangsinvestition einen
längeren Zeitraum beansprucht.
Bewertungsrisiko: Bei der Bewertung einer Immobilie spielen eine Vielzahl von
Kriterien eine Rolle (Lage, Größe, Umfeld, Nutzungsfläche, Zinsniveau etc.). Zudem
besteht der Immobilienmarkt aus räumlich getrennten Teilmärkten. Aus diesen
Gründen ist die Immobilienbewertung zahlreichen Unwägbarkeiten ausgesetzt, die
sich im Einzelnen nur schwer prognostizieren lassen.
Liquiditätsrisiko: Immobilien stellen eine relativ illiquide Anlageklasse dar, denn
aufgrund der hohen Individualität von Immobilien und des Bestehens von
•Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
Stand: 16. April 2026 19 / 34
Teilmärkten kann der Prozess von Bewertung, Verkauf und Übereignung einen
längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Eine schnelle Realisierung des Werts einer
Immobilie ist deshalb meist nicht möglich. Der mittelbare Erwerb von Immobilien
durch Anteile an Immobiliengesellschaften mindert dieses Risiko.
Transaktionskosten: Der Prozess von Bewertung, Verkauf und Übereignung von
direkten Immobilienanlagen verursacht im Vergleich zu Finanzanlagen relativ hohe
Kosten.
Kursrisiko: Bei der indirekten Investition in Immobilien über den Erwerb von
Anteilen an Immobilienfonds oder REITs ist der Anleger einem Kursrisiko
ausgesetzt. Der Kurs kann sich im Zuge allgemeiner Marktschwankungen
verändern, ohne dass sich die Situation des Fonds geändert hat.
3.7. Offene Investmentfonds
3.7.1. Allgemeines
Investmentfonds sind Vehikel zur gemeinschaftlichen Anlage. Für sie gelten in
Deutschland die Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Ausländische
Investmentfonds können gleich oder ähnlich wie deutsche Investmentfonds organisiert
sein. Es können jedoch auch erhebliche rechtliche oder sonstige Unterschiede
bestehen. Falls ausländische Investmentfonds in Deutschland vertrieben werden,
müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, die von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft werden.
Offene Investmentfonds stehen (im Gegensatz zu geschlossenen Investmentfonds) einer
unbegrenzten Anzahl von Anlegern offen. In einem offenen Investmentfonds bündelt
meist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft die Gelder vieler Anleger in einem
Sondervermögen. Es sind jedoch auch Sonderformen von Investmentfonds möglich
(etwa Investmentaktiengesellschaften oder Investmentkommanditgesellschaften). Die
Kapitalverwaltungsgesellschaft legt diese Gelder nach einer festgelegten
Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung in verschiedenen
Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, derivativen
Instrumenten, Immobilien) an und verwaltet sie professionell. Das Fondsvermögen ist
hierbei als Sondervermögen aus Gründen des Anlegerschutzes strikt von dem
Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu trennen. Aus diesem Grund werden
die zum Investmentfonds gehörenden Vermögensgegenstände bei der sogenannten
Verwahrstelle verwahrt.
Anleger können jederzeit durch den Erwerb von Investmentanteilscheinen über ein
Kreditinstitut oder die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Mitberechtigung am
Fondsvermögen erwerben. Der Wert eines einzelnen Investmentanteilscheins
berechnet sich nach dem Wert des Fondsvermögens geteilt durch die Anzahl der
ausgegebenen Investmentanteilscheine. Der Wert des Fondsvermögens wird hierbei
meist nach einem vorgegebenen Bewertungsverfahren ermittelt. Für börsengehandelte
Investmentfonds steht zudem der fortlaufende Börsenhandel zur Preisfindung sowie
zum Erwerb zur Verfügung.Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
Stand: 16. April 2026 20 / 34
Die Liquidation der Investmentanteile kann auf zwei Arten erfolgen. Zum einen besteht
grundsätzlich die Möglichkeit der Rückgabe der Investmentanteilscheine an die
Kapitalverwaltungsgesellschaft zu dem offiziellen Rücknahmepreis. Zum anderen
können die Investmentanteilscheine ggf. an einer Börse gehandelt werden. Sowohl im
Falle des Erwerbs als auch der Liquidation von Investmentanteilscheinen können
Drittkosten anfallen (z. B. Ausgabeaufschlag, Rücknahmeabschlag, Kommission).
Die wesentlichen Anlegerinformationen bzw. das Basisinformationsblatt (BIB), der
Verkaufsprospekt und die Anlagebedingungen geben Auskunft über die
Anlagestrategie, die laufenden Kosten (Verwaltungsvergütung, Betriebskosten, Kosten
der Verwahrstelle etc.) und sonstige wesentliche Informationen rund um den offenen
Investmentfonds. Zudem sind die zu veröffentlichenden Halbjahres- und Jahresberichte
eine wichtige Informationsquelle.
Die unterschiedlichen Arten von offenen Investmentfonds können insbesondere nach
folgenden Kriterien differenziert werden:
Art der Verwaltung: Es wird zwischen einer aktiven und einer passiven
Verwaltung unterschieden. Ziel einer aktiven Verwaltung ist es, durch die
fortwährende Anpassung des Portfolios die Entwicklung positiv zu gestalten. Im
Gegensatz dazu ist die Wertentwicklung bei einer passiven Verwaltung eng an die
Entwicklung eines abgebildeten Indexes gekoppelt.
Zusammensetzung: Das Fondsvermögen kann sich aus verschiedenen
Anlageklassen zusammensetzen (z. B. Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Rohstoffe).
Geographischer Schwerpunkt: Offene Investmentfonds können sich entweder auf
bestimmte Länder oder Regionen konzentrieren oder weltweit investieren.
Zeitlicher Anlagehorizont: Offene Investmentfonds können eine feste oder eine
unbegrenzte Laufzeit haben.
Ertragsverwendung: Offene Investmentfonds können die Erträge regelmäßig
ausschütten oder zur Mehrung des Fondsvermögens einsetzen (thesaurieren).
Währung: Die Preise der Investmentanteilscheine von offenen Investmentfonds
können in Euro oder einer Fremdwährung angeboten werden.
Absicherung: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder ein Dritter kann eine
gewisse Wertentwicklung, gewisse Ausschüttungen oder einen gewissen Werterhalt
garantieren.
3.7.2. Spezielle Risiken
Fondsmanagement: Die konkreten Anlageentscheidungen trifft das Management
der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Anleger können keinen Einfluss auf die
Zusammensetzung des Fondsvermögens nehmen.
Kosten: Die professionelle Verwaltung des Fonds verursacht zusätzliche Kosten,
die beim Eigenerwerb der im Fondsvermögen gebundenen Wertpapiere nicht
anfielen. Hinzu kommen häufig einmalige Ausgabeaufschläge, die zusammen mit
den laufenden Verwaltungskosten die Gesamtkosten dieser Anlageform ausmachen
und sich je nach Haltedauer ungünstig auf die Rendite der Anlage auswirken
können. Anleger sollten daher beim Kauf eines Investmentfonds immer die
Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
Stand: 16. April 2026 21 / 34
Gesamtkosten berücksichtigen (insbesondere Verwaltungskosten,
Transaktionskosten, Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag).
Allgemeines Marktrisiko: Eine breite Streuung des Fondsvermögens nach
verschiedenen Gesichtspunkten kann nicht verhindern, dass eine rückläufige
Gesamtentwicklung an einem oder mehreren Börsenplätzen sich in erheblichen
Rückgängen bei den Anteilspreisen niederschlägt.
Fehlinterpretation von Wertentwicklungsstatistiken: Soweit für die
Beurteilung des bisherigen Anlageerfolgs des Fonds sogenannte
Wertentwicklungsstatistiken herangezogen werden, besteht ein spezielles Risiko
der Fehlinterpretation. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass vergangene
Kursentwicklungen keine Garantie hinsichtlich zukünftiger Kursentwicklungen
enthalten können.
Risikokonzentration: Die Risikokonzentration steigt mit einer zunehmenden
Spezialisierung eines Fonds etwa auf eine gewisse Region, Branche oder Währung.
Dieses erhöhte Risiko kann jedoch auch erhöhte Ertragschancen mit sich bringen.
Risiko der Aussetzung und Liquidation: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft
kann unter gewissen Umständen die Ausgabe von Fondsanteilen vorübergehend
beschränken, aussetzen oder endgültig einstellen.
Risiko der Übertragung oder Kündigung des Investmentfonds: Unter
gewissen Voraussetzungen ist sowohl die Übertragung des Sondervermögens auf
ein anderes Sondervermögen als auch die Kündigung der Verwaltung durch die
Kapitalverwaltungsgesellschaft möglich. Im Falle der Übertragung kann die
fortgesetzte Verwaltung zu schlechteren Konditionen stattfinden. Im Falle der
Kündigung besteht das Risiko (zukünftiger) entgangener Gewinne.
Risiko durch den Einsatz von Derivaten: Investmentfonds können in Derivate
investieren (insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte und Swaps). Diese
können nicht nur zur Absicherung des Investmentfonds genutzt werden, sondern
auch einen Teil der Anlagepolitik darstellen. Durch die Hebelwirkung von
Derivategeschäften wird zudem eine stärkere Teilnahme an den Kursbewegungen
des Basiswerts bewirkt. Dies kann bei Abschluss des Geschäfts zu einem nicht
bestimmbaren Verlustrisiko führen.
Nutzung von Wertpapierleihegeschäften: Ein Investmentfonds kann zur
Renditeoptimierung Wertpapierleihegeschäfte eingehen. Kann ein Entleiher seiner
Verpflichtung zur Rückgabe nicht nachkommen und hat die gestellte Sicherheit an
Wert verloren, so drohen dem Investmentfonds Verluste.
3.7.3. Exchange Traded Funds (ETFs) im Speziellen
Exchange Traded Funds („ETFs”) sind börsengehandelte offene Investmentfonds, die
die Wertentwicklung eines Index – wie beispielsweise des DAX – nachbilden. Sie
werden auch als passive Indexfonds bezeichnet. Im Gegensatz zu aktiven
Anlagestrategien, die durch die Auswahl einzelner Wertpapiere („Stockpicking”) und
Bestimmung günstiger Zeitpunkte für Ein- und Ausstieg („Market Timing”) eine
Überrendite („Outperformance”) gegenüber einem Vergleichsindex („Benchmark”)
Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
Stand: 16. April 2026 22 / 34
erzielen wollen, ist eine passive Anlagestrategie darauf ausgerichtet, einen
Vergleichsindex nicht zu übertreffen, sondern diesen bei möglichst geringen Kosten
nachzubilden.
Wie sonstige offene Investmentfonds geben ETFs Anlegern Zugang zu einem breiten
Portfolio aus Aktien, Anleihen oder anderen Anlagekategorien wie Rohstoffen oder
Immobilien. Anders als bei anderen offenen Investmentfonds werden ETFs gewöhnlich
nicht direkt bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft ge- oder verkauft, sondern der
Handel findet an einer Börse oder einem anderen Handelsplatz statt. Ein ETF kann also
wie eine Aktie an Wertpapierbörsen gehandelt werden. Um die Liquidität zu
verbessern, werden für ETFs meist Market Maker bestellt, die eine ausreichende
Liquidität durch das regelmäßige Bereitstellen von An- und Verkaufspreisen
gewährleisten sollen. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Liquidität besteht
jedoch nicht.
ETFs können die ihnen zugrundeliegenden Indizes auf zwei verschiedene Arten
abbilden. Bei der physischen Abbildung (sog. Replikation) wird der Index durch den
Kauf aller Indexbestandteile (beispielsweise der 40 Aktien des DAX) oder ggf. einer
relevanten Teilmenge nachgebildet. Bei der synthetischen Replikation schließt der ETF Anbieter eine Vereinbarung in Form eines Tauschgeschäfts („Swap”) mit einer Bank
(oder mehreren Banken), bei dem die genaue Wertentwicklung des gewünschten Index
zugesichert und besichert wird. Ein synthetischer ETF hält somit in der Regel nicht die
zugrundeliegenden Wertpapiere.
3.7.4. Spezielle Risiken bei ETFs
ETFs sind eine besondere Art von offenen Investmentfonds. Sie unterliegen daher
denselben Risiken wie andere Arten von offenen Investmentfonds (siehe oben).
Darüber hinaus gibt es ETF-spezifische Risiken:
Kursrisiko: Da ETFs einen zugrundeliegenden Index passiv nachbilden und nicht
aktiv verwaltet werden, tragen sie generell die Basisrisiken der zugrundeliegenden
Indizes. ETFs schwanken somit direkt proportional mit ihrem Basiswert. Das Risiko-
Rendite-Profil von ETFs und ihrer zugrundeliegenden Indizes sind daher sehr
ähnlich. Fällt der DAX z. B. um 10 %, so wird der Kurs eines den DAX abbildenden
ETFs ebenfalls um rund 10 % fallen.
Wechselkursrisiko: ETFs enthalten Wechselkursrisiken, wenn deren
zugrundeliegender Index nicht in der Währung des ETFs notiert. Kommt es zu einer
Abschwächung der Indexwährung gegenüber der Währung des ETFs, wird die
Wertentwicklung des ETFs negativ beeinflusst.
Liquiditätsrisiko: Insbesondere in illiquiden Marktphasen besteht das Risiko, dass
der ETF-Preis vom intrinsischen Wert des Fonds abweicht. Dies kann zum Beispiel
durch fehlende Liquidität in der vom ETF abgebildeten Anlageklasse (sogenanntes
Underlying) und damit einhergehenden Ineffizienzen im sogenannten Creation/
Redemption-Prozess (also der Ausgabe und Rücknahme von ETF-Anteilen)
entstehen. Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
Stand: 16. April 2026 23 / 34
Replikationsrisiko: ETFs unterliegen zudem einem Replikationsrisiko, d. h. es
kann zu Abweichungen zwischen dem Wert des Index und des ETFs kommen
(„Tracking Error”). Dieser Tracking Error kann über den durch die ETF-Gebühren
bedingten Unterschied in der Wertentwicklung hinausgehen. Eine solche
Abweichung kann z. B. durch Barbestände, Neugewichtungen, Kapitalmaßnahmen,
Dividendenzahlungen oder die steuerliche Behandlung von Dividenden verursacht
werden.
Kontrahentenrisiko: Darüber hinaus existiert bei synthetisch replizierenden ETFs
ein Kontrahentenrisiko. Sollte ein Swapkontrahent seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommen, kann es zu Verlusten für den Anleger kommen.
Außerbörslicher Handel: Wenn ETFs und deren zugrundeliegende Komponenten
an unterschiedlichen Börsen mit abweichenden Handelszeiten gehandelt werden,
besteht das Risiko, dass Geschäfte in diesen ETFs außerhalb der Handelszeiten der
jeweiligen Komponenten durchgeführt werden. Dies kann zu einer Abweichung in
der Wertentwicklung gegenüber dem zugrundeliegenden Index führen.
3.7.5. Wichtige Kriterien für die Auswahl von ETFs
Bei der Auswahl von ETFs sollten insbesondere folgende Kriterien beachtet werden:
Niedrige Kosten: Die Vermeidung von Kosten ist eines der wichtigsten Kriterien
für den langfristigen Anlageerfolg. Bei der Auswahl der ETFs sollten insbesondere
die Gesamtkosten der Indexnachbildung („Total Expense Ratio”, TER) sowie die
noch weiter gefassten Gesamtkosten einer Anlage („Total Cost of Ownership”,
TCO), welche zusätzlich die externen Handelskosten wie Geld-Brief-Spannen,
Steuern und Maklercourtagen berücksichtigen, beachtet werden.
Hohe Liquidität: ETFs mit geringer Handelsliquidität haben in der Regel weitere
Geld-Brief-Spannen, was die Handelskosten erhöht. Es sollten bei der Auswahl
ETFs mit großen Anlagevolumina und mehreren Market Makern bevorzugt werden,
um eine bestmögliche Handelbarkeit zu gewährleisten und die Handelskosten
gering zu halten.
Geringer Tracking Error: Der Tracking Error gibt die Genauigkeit der
Indexnachbildung an. Es ist ratsam, auf eine geringe Abweichung der
Wertentwicklung des ETF von dem zugrundeliegenden Index zu achten, um eine
möglichst genaue Abbildung des vorgesehenen Anlagemarktes zu erreichen.
Angemessene Diversifikation: ETFs bilden meist breite Indizes mit einer Vielzahl
von Einzelwerten ab. Je nach ETF können diese über Länder, Währungen und
Sektoren hinweg gestreut sein. Diese breite Risikostreuung ermöglicht den Zugang
zu den fundamentalen Renditetreibern der jeweiligen Anlageklasse, ohne hohe
Einzelrisiken in Kauf zu nehmen. Sehr breit aufgestellte Indizes können jedoch auch
eine Anzahl kleiner Unternehmen mit geringer Liquidität und damit höheren
Handelskosten enthalten. Bei der Auswahl sollte auf ein ausgewogenes und
günstiges Verhältnis von Risikodiversifikation und impliziten Handelskosten der
ETFs geachtet werden.
Risikohinweise zur Kapitalanlage v2.1 — Index Consulting GmbH
Stand: 16. April 2026 24 / 34
Robuste Replikationsmethode: ETFs werden in zwei grundsätzlichen
Ausführungen angeboten: mit physischer und synthetischer Nachbildung des
zugrundeliegenden Index. Synthetisch replizierende ETFs haben im Vergleich zu
physisch replizierenden ein erhöhtes Risikoprofil, da synthetische ETFs von ihren
Swap-Kontrahenten abhängig sind und somit ein gewisses Ausfallrisiko zu tragen
haben. Daher wird, aufgrund ihrer etwas robusteren und zuverlässigeren
Anlageform, physisch replizierenden ETFs häufig der Vorzug gegeben. Für die
Investition in bestimmte Märkte, wie beispielsweise in Rohstoffmärkte oder
einzelne Schwellenländer, ist eine physische Replikation jedoch nicht möglich oder
nicht wirtschaftlich. In diesen Fällen bieten synthetisch replizierende ETFs eine
gute Marktzugangsmöglichkeit.
Darüber hinaus können auch sogenannte „ESG-Kriterien” bei der Auswahl von ETFs
berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um Faktoren, die besondere Umwelt-,
Sozial- und Governance-Risiken (Environmental, Social and Governance) kennzeichnen.
Anhand von ESG-Kriterien wird beurteilt, inwieweit Unternehmen ihre Organisation
und ihr geschäftliches Handeln nach diesen Faktoren und somit nachhaltig ausrichten.
Bestimmte Indizes und entsprechende ETFs bilden nur solche Unternehmen ab, die
demnach nachhaltig wirtschaften. So kann die Beachtung von ESG-Kriterien bei der
Auswahl von ETFs auch geeignet sein, um bestimmte Risiken zu mitigieren und ggf.
ideellen Zielen bei der Kapitalanlage Geltung zu verleihen. Allerdings sollten bei der
Auswahl eines ESG-konformen ETFs stets auch die oben erläuterten Kriterien
berücksichtigt werden.
3.7.6. Anleihefonds im Speziellen
Anleihefonds (auch Rentenfonds) sind offene Investmentfonds, deren Fondsvermögen
überwiegend in Anleihen investiert ist. Sie unterliegen den allgemeinen Risiken offener
Investmentfonds (Ziffer 3.7.2) sowie den spezifischen Risiken der Anlageklasse
Anleihen (Ziffer 3.3.2). Bei Anleihefonds sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Zinsänderungsrisiko auf Portfolioebene: Die Gesamtduration eines
Anleihefonds ergibt sich aus den gewichteten Durationen der im Portfolio
gehaltenen Anleihen. Ein Anleihefonds mit höherer durchschnittlicher Duration
reagiert stärker auf Veränderungen des Marktzinsniveaus als ein Fonds mit
kürzerer durchschnittlicher Duration.
Kein garantierter Rückzahlungszeitpunkt: Im Gegensatz zu einer einzelnen
Anleihe, die am Laufzeitende regulär zum Nennwert zurückgezahlt wird, hat ein
Anleihefonds in der Regel keine feste Laufzeit. Der Anleger realisiert den aktuellen
Kurswert des Fondsanteils bei Rückgabe – unabhängig davon, ob einzelne im Fonds
gehaltene Anleihen regulär zurückgezahlt wurden.
Bonitätsmischung: Anleihefonds können Anleihen unterschiedlicher
Bonitätsklassen enthalten. Der Anleger sollte die Anlagepolitik des Fonds daraufhin
prüfen, in welchem Umfang Investment-Grade- bzw. Non-Investment-Grade-
Anleihen enthalten sein dürfen, da dies das Risikoprofil wesentlich beeinflusst.
Wiederanlagerisiko auf Portfolioebene: Im Fonds enthaltene Anleihen, die
regulär zurückgezahlt oder gekündigt werden, müssen vom Fondsmanagement neu
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angelegt werden. In einem fallenden Zinsumfeld kann dies zu einem Rückgang der
laufenden Verzinsung des Fonds führen.
Liquiditätsrisiko bei Unternehmens- und Schwellenländeranleihen: Fonds,
die in weniger liquide Anleihesegmente investieren (z. B. Unternehmensanleihen
geringerer Bonität oder Schwellenländeranleihen), können in Marktstressphasen
Bewertungs- und Liquiditätsprobleme erfahren, die sich in weiteren Geld-Brief-
Spannen und ggf. Rückgabebeschränkungen niederschlagen.
3.7.7. Gehebelte und inverse Exchange Traded Products im Speziellen
Neben klassischen ETFs existieren am Markt auch sogenannte gehebelte Exchange
Traded Products (z. B. Leveraged ETFs, Leveraged ETNs), die die Wertentwicklung
eines Basiswertes mit einem Hebel abbilden (z. B. 2-fach, 3-fach), sowie inverse
Exchange Traded Products, die eine gegenläufige Wertentwicklung zum Basiswert
abbilden. Diese Produkte unterliegen den allgemeinen Risiken von ETFs (Ziffer 3.7.4)
sowie zusätzlichen, produktspezifischen Risiken:
Tägliche Zielhebelwirkung: Gehebelte und inverse Produkte bilden den Hebel
bzw. die Inversion in der Regel bezogen auf die tägliche Wertentwicklung des
Basiswertes ab. Die Wertentwicklung über längere Zeiträume (z. B. über mehrere
Tage oder Wochen) entspricht daher nicht zwangsläufig dem Mehrfachen bzw. dem
inversen Mehrfachen der Wertentwicklung des Basiswertes über denselben
Zeitraum.
Pfadabhängigkeit und Volatilitätseffekte („Volatility Drag”): Durch den
Mechanismus der täglichen Hebelwirkung kommt es bei volatilen, seitwärts
verlaufenden Marktphasen zu einer systematischen Wertminderung des gehebelten
Produkts gegenüber einer einfachen Vervielfachung der Basiswert-Entwicklung.
Dieser Effekt wird als Pfadabhängigkeit oder Volatility Drag bezeichnet und ist
umso ausgeprägter, je höher der Hebel und je volatiler der Basiswert ist.
Verlustrisiko: Die Hebelwirkung bewirkt, dass auch Verluste des Basiswertes
entsprechend vervielfacht auf das gehebelte Produkt wirken. Starke, plötzliche
Marktbewegungen können zu erheblichen Verlusten des eingesetzten Kapitals
führen.
Finanzierungskosten: Die Hebelwirkung wird in der Regel durch derivative
Instrumente (z. B. Swaps, Futures) dargestellt, bei denen implizit
Finanzierungskosten anfallen. Diese mindern die erwartete Wertentwicklung des
Produkts, insbesondere in Phasen hoher Zinsen.
Eignung ausschließlich für erfahrene Anleger: Gehebelte und inverse Produkte
richten sich aufgrund ihrer Komplexität, ihres erhöhten Risikos und der
Pfadabhängigkeit grundsätzlich an erfahrene Anleger mit kurzem Anlagehorizont.
Für einen langfristigen Vermögensaufbau sind diese Produkte in ihrer
Standardform in der Regel nicht geeignet.
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3.8. Derivate
3.8.1. Allgemeines
Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert sich von der Entwicklung eines oder
mehrerer Basiswerte (z. B. Aktien, Aktienindizes, Anleihen, Zinssätzen, Währungen,
Rohstoffen) ableitet. Zu den wichtigsten Derivateformen zählen:
Futures und Forwards: Verträge, bei denen sich die Parteien verpflichten, einen
bestimmten Basiswert zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einem heute festgelegten
Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Futures werden an Börsen gehandelt und sind
standardisiert; Forwards werden außerbörslich (OTC) abgeschlossen und
individuell ausgestaltet.
Optionen: Verträge, die dem Käufer das Recht (aber nicht die Pflicht) einräumen,
einen Basiswert zu einem festgelegten Preis innerhalb eines bestimmten Zeitraums
zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Der Verkäufer (Stillhalter)
der Option übernimmt die korrespondierende Verpflichtung.
Swaps: Verträge, bei denen die Parteien vereinbaren, zukünftige Zahlungsströme
auszutauschen (z. B. Zinszahlungen in unterschiedlichen Ausgestaltungen oder in
unterschiedlichen Währungen).
Zertifikate und strukturierte Produkte: Schuldverschreibungen, deren
Rückzahlung bzw. Wertentwicklung an die Entwicklung eines oder mehrerer
Basiswerte oder an das Eintreten definierter Marktereignisse gekoppelt ist.
Derivate können zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden: zur Absicherung
bestehender Positionen (Hedging), zur spekulativen Teilnahme an Kursbewegungen mit
relativ geringem Kapitaleinsatz (Trading), oder zur Nutzung von Preisunterschieden
zwischen verschiedenen Märkten (Arbitrage).
Der Einsatz von Derivaten durch Privatanleger ist mit erheblichen Risiken verbunden
und setzt in der Regel ein vertieftes Verständnis der Funktionsweise und Risiken des
jeweiligen Produkts sowie seines Basiswertes voraus.
3.8.2. Spezielle Risiken
Hebelwirkung: Derivate ermöglichen mit relativ geringem Kapitaleinsatz eine
überproportionale Teilhabe an der Wertentwicklung des Basiswertes. Diese
Hebelwirkung wirkt in beide Richtungen: Sie verstärkt sowohl Gewinne als auch
Verluste. Unter Umständen kann ein Verlust den ursprünglichen Kapitaleinsatz
übersteigen.
Totalverlustrisiko: Bei Optionen und bestimmten strukturierten Produkten kann
der Verlust den vollständigen Einsatz des investierten Kapitals umfassen, etwa
wenn eine Option wertlos verfällt oder eine Barriere in einem strukturierten
Produkt verletzt wird.
Nachschussrisiko bzw. Verluste über den Kapitaleinsatz hinaus: Bei
bestimmten Derivaten (insbesondere bei Futures und bei der Stillhalterposition von
Optionen) können Verluste entstehen, die über den ursprünglichen Einsatz
hinausgehen und zu Nachschusspflichten führen. Bei bestimmten Produkten für
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Privatanleger (z. B. Differenzkontrakte/CFDs) ist eine Nachschusspflicht über den
eingesetzten Betrag hinaus nach europäischen Regulierungsvorgaben für
Privatkunden hingegen ausgeschlossen. Die konkrete Risikolage ergibt sich aus den
produktspezifischen Unterlagen.
Kontrahentenrisiko: Insbesondere bei außerbörslich abgeschlossenen Derivaten
(OTC) besteht das Risiko, dass die Gegenpartei ihre vertraglichen Verpflichtungen
nicht erfüllen kann. Bei börsengehandelten Derivaten wird dieses Risiko durch eine
zentrale Gegenpartei (Clearinghouse) typischerweise reduziert, aber nicht
vollständig beseitigt.
Komplexitäts- und Informationsrisiko: Derivate können komplex strukturiert
sein. Eine zutreffende Einschätzung von Ertragschancen und Risiken erfordert ein
vertieftes Verständnis der Funktionsweise des Produkts und des Basiswertes.
Fehleinschätzungen aufgrund unzureichender Information oder Kenntnisse können
zu erheblichen Vermögensschäden führen.
Liquiditätsrisiko: Nicht für jedes Derivat besteht ein liquider Markt. Es kann
vorkommen, dass eine Position nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen
wieder geschlossen werden kann.
Basisrisiko: Wird ein Derivat zur Absicherung eingesetzt, kann die
Wertentwicklung des Derivats von der Wertentwicklung der abgesicherten Position
abweichen, wodurch die Absicherung nur unvollkommen wirkt.
4. Funktionsweise und Risiken des Handels von Wertpapieren
4.1. Allgemeines
Kauf- und Verkaufsaufträge werden von der depotführenden Bank nach deren
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie deren Ausführungsgrundsätzen
ausgeführt. Falls die Aufträge durch einen Vermögensverwalter erteilt werden, sind
zusätzlich dessen Auswahl- oder Ausführungsgrundsätze zu beachten. Zudem können
die jeweiligen Grundsätze über den Umgang mit Interessenkonflikten („Conflict of
Interest Policies”) relevante Bestimmungen enthalten. Gegebenenfalls können bei
Ausführung durch einen Dritten die Aufträge des Kunden mit Aufträgen anderer
Kunden zusammengelegt werden. Solche sogenannten Sammelaufträge ermöglichen
den kostengünstigen Handel mit Wertpapieren und sind insofern im Grundsatz auch
vorteilhaft für den Kunden, da ohne diese die Erbringung einer kostengünstigen
Dienstleistung für eine große Anzahl von Kunden unmöglich wäre. Allerdings können
Sammelaufträge im Einzelfall für den einzelnen Kunden auch nachteilig sein. Sie
können etwa eine negative Auswirkung auf die Preisbildung am Markt haben oder
aufgrund eines zu großen Auftragsvolumens zu einer reduzierten Zuteilung für den
einzelnen Kunden führen.
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4.2. Kommission und Festpreis
Für den Anleger durch einen Dritten getätigte Dispositionen über Wertpapiere können
unter anderem durch Festpreis- oder Kommissionsgeschäft erfolgen. Im Rahmen eines
Festpreisgeschäftes verkauft oder kauft der Dritte (z. B. die Bank) die entsprechenden
Wertpapiere zu einem vereinbarten Preis direkt an bzw. von dem Kunden. Im Rahmen
eines Kommissionsgeschäfts kauft oder verkauft der Dritte die entsprechenden
Wertpapiere für Rechnung des Kunden, so dass die mit der Gegenseite (also dem
Käufer oder Verkäufer) vereinbarten Konditionen wirtschaftlich dem Kunden
zugerechnet werden.
4.3. Wertpapierhandel
Der Wertpapierhandel kann an Wertpapierbörsen oder außerbörslichen
Handelsplätzen, etwa im Interbankenhandel oder im Rahmen von multilateralen
Handelssystemen, ausgeführt werden:
Wertpapierbörsen sind zentralisierte und organisierte Märkte zum Handel von
Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten, die von staatlich anerkannten
Stellen geregelt und überwacht werden. An diesen Börsen werden Angebot und
Nachfrage einer Vielzahl an Marktteilnehmern zusammengeführt. Der Handel
findet an Wertpapierbörsen regelmäßig statt, gehandelt werden entsprechend bei
der Börse zugelassene Wertpapiere. Der Handel und die Preisfeststellung sind
entsprechend geregelt. Man kann die verschiedenen Arten von Börsen unter
anderem nach der Regulierungsdichte (regulierter Markt oder Freiverkehr) und der
Art des Handels (Präsenzhandel oder elektronisches Handelssystem) differenzieren.
In Deutschland findet der börsliche Wertpapierhandel an unterschiedlichen
Börsenplätzen statt. Der Handel erfolgt zumeist über elektronische
Handelssysteme. Die Einhaltung der zuvor festgelegten Regeln wird von der
Börsenaufsicht überwacht.
Unter außerbörslichem Handel, welcher auch als Direkthandel oder OTC-Handel
(„over the counter”) bezeichnet wird, versteht man jeglichen Handel, der außerhalb
einer Börse stattfindet. Hierbei kann der Anleger zum Beispiel direkt mit dem
Emittenten oder einem sogenannten Market Maker handeln.
4.3.1. Preisbildung
Im Präsenzhandel stellt der sogenannte Skontroführer den entsprechenden Preis
entweder im Rahmen des variablen Handels oder nach einem Einheitskurs fest. Bei der
Feststellung des Einheitspreises gilt das Meistausführungsprinzip. Dies bedeutet, dass
derjenige Preis als Ausführungspreis bestimmt wird, bei dem der größte Umsatz bei
geringstem Überhang zustande kommt. Im elektronischen Handel erfolgt die
Preisfeststellung durch elektronische Systeme nach bestimmten Regeln und meist
ebenfalls unter Beachtung des Meistausführungsprinzips. Um die Handelbarkeit von
weniger liquiden Wertpapieren und damit die Möglichkeit von Geschäftsabschlüssen zu
erhöhen, ermöglichen Börsen dem Emittenten oder von ihm beauftragten Dritten,
zusätzliche Liquidität bereitzustellen. Börsen schließen dazu Verträge mit Banken,
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Maklerunternehmen oder Wertpapierhandelshäusern ab. Als sogenannte Market Maker
verpflichten diese sich, für die von ihnen betreuten Wertpapiere laufend Kauf- und
Verkaufsangebote (Quotes) zu stellen. Ein Quote ist ein Geld- und Briefkurs für ein
Wertpapier. Der niedrigere Geldkurs gibt dabei an, zu welchem Preis der Anleger das
Wertpapier verkaufen kann; der höhere Briefkurs entspricht dem Kurs, zu dem der
Anleger das Wertpapier kaufen kann.
4.3.2. Weisungen
Kauf- und Verkaufsaufträge werden von der depotführenden Bank nach deren
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie deren Ausführungsgrundsätzen
ausgeführt. Allerdings sind Weisungen des Kunden vorrangig. Diese Weisungen können
preisliche und zeitliche Grenzen (Limite, Gültigkeitsdauer oder Limitzusätze) festlegen.
Auf diese Art kann der Kunde den jeweiligen Auftrag „feinjustieren”. In der Folge
sollen besonders relevante Beispiele für Weisungen erläutert werden:
Market Order (auch Bestens-Order): Die Market Order bezeichnet einen
Auftrag, nach dem ein Wertpapier zum nächstmöglichen Preis gekauft oder
verkauft werden soll. Bei Kaufaufträgen ist dies das niedrigste Verkaufsangebot und
bei Verkaufsaufträgen das höchste Kaufangebot. Weisen diese Kauf- oder
Verkaufsangebote keine ausreichende Stückzahl auf, werden die übrigen Stücke zu
den jeweils nächsten Angeboten gekauft oder verkauft, bis schließlich die gesamte
Stückzahl der Order abgearbeitet ist. Da der Anleger dabei allerdings kein
Preislimit vorgibt, wird sie auch als unlimitierte Order bezeichnet. Market Orders
werden üblicherweise vergleichsweise schnell ausgeführt. Es besteht jedoch das
Risiko, dass eine Ausführung zu einem schlechteren als dem gewünschten Preis
vorgenommen wird.
Limit Order: Bei einer Limit Order wird stets ein Preis festgelegt, der das (obere
oder untere) Limit für einen Kauf oder Verkauf festlegt. Die Ausführung erfolgt also
zum gewünschten oder einem besseren Preis. Wird der als Limit festgelegte Preis
nicht erreicht, kann es dazu kommen, dass eine Limit Order nicht innerhalb der
Gültigkeitsdauer der Order ausgeführt wird.
Stop-Loss-Order: Die Stop-Loss-Order ist ein Verkaufsauftrag, mit dem die Bank
beauftragt wird, ein Wertpapier automatisch zu verkaufen, sobald eine vom Kunden
festgelegte Kursmarke unterhalb der aktuellen Börsennotierung erreicht oder
unterschritten wird. Die Stop-Loss-Order ist jedoch keine Garantie dafür, dass das
Wertpapier auch zu der gewünschten Kursmarke verkauft wird. Die Order löst
lediglich einen Auftrag aus, der sodann als „Bestens-Order” in den Handel gegeben
wird.
Auch zeitliche Weisungen sind möglich; hier legt der Anleger insbesondere fest, wie
lange der von ihm erteilte Auftrag gültig ist. Ohne zusätzliche Weisung sind Market
Orders in der Regel auf den konkreten Börsentag beschränkt, während Limit Orders in
der Regel einen Monat bis ein Jahr gültig sein können, wenn sie von dem Anleger nicht
vorab storniert werden.
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4.4. Spezielle Risiken
Übermittlungsrisiko: Erteilt der Anleger nicht eindeutige Aufträge, so besteht das
Risiko von Fehlern bei der Auftragsausführung.
Fehlende Marktliquidität: Bei fehlender Marktliquidität kann der entsprechende
Auftrag des Anlegers nicht oder nur verspätet ausgeführt werden. Beispielsweise
kann es hier vorkommen, dass sich für die Aktien des Anlegers bei einem Verkauf
kein Käufer findet. Das Risiko ist im Besonderen von der Art des Wertpapieres
abhängig. Aktien von DAX-Unternehmen sind beispielsweise sehr liquide, während
Aktien, die im sogenannten ungeregelten Freiverkehr gehandelt werden, unter
Umständen sehr illiquide sind.
Preisrisiko: Zwischen Auftragserteilung und -ausführung kann eine gewisse
Zeitspanne liegen. Das kann dazu führen, dass sich der Börsenpreis in der
Zwischenzeit nachteilig entwickelt.
Handelsaussetzung und andere Schutzmaßnahmen: Der Börsenhandel kann
ausgesetzt werden, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet
oder wenn dies zum Schutze der Investoren geboten erscheint. Zudem kann es
aufgrund erhöhter Volatilität der Börsenkurse zu Handelsunterbrechungen kommen
(sog. Volatilitätsunterbrechungen). Bei einer Kursaussetzung an einer deutschen
Börse wird der Kundenauftrag zum Kauf oder Verkauf des betreffenden Wertpapiers
nicht ausgeführt und erlischt.
Sammelaufträge: Sie können eine negative Auswirkung auf die Preisbildung am
Markt haben oder aufgrund eines zu großen Auftragsvolumens zu einer reduzierten
Zuteilung für den einzelnen Anleger führen. Für letzteren Fall gelten die
Grundsätze der Auftragszuteilung der depotführenden Bank und ggf. des
Vermögensverwalters, in denen die ordnungsgemäße Zuteilung zusammengelegter
Aufträge und Geschäfte, unter Berücksichtigung des Einflusses von Volumen und
Preis auf die Zuteilung und Teilausführung von Aufträgen, geregelt wird.
Risiken im Rahmen taggleicher Geschäfte (sogenanntes Day Trading): Den
Kauf und Verkauf eines Finanzinstruments innerhalb desselben Handelstages
bezeichnet man als „Day Trading”. Hierbei sollen kleine und kurzfristige
Preisschwankungen ausgenutzt werden. Neben dem Risiko kurzfristiger, starker
Preisausschläge besteht in diesem Fall insbesondere das Risiko erhöhter Kosten.
Neben etwaigen Gebühren ist bei jeder Kauf-/Verkaufskombination auch die
Differenz zwischen Geld- und Briefspanne zu berücksichtigen.
5. Funktionsweise und Risiken von
Finanzdienstleistungen
Für die Kapitalanlage werden verschiedene Finanzdienstleistungen angeboten. Bevor
sich Anleger für ein Angebot entscheiden, ist es sehr wichtig, die Unterschiede und
damit verbundenen typischen Risiken und Interessenkonflikte zu verstehen.
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5.1. Reines Ausführungsgeschäft und beratungsfreies Geschäft
Beim reinen Ausführungsgeschäft wird die depotführende Bank lediglich auf
Veranlassung des Kunden bei der Ausführung von Wertpapieraufträgen tätig. Eine
Beratung und Prüfung der Angemessenheit findet nicht statt. Aufgrund der
gesetzlichen Vorschriften dürfen reine Ausführungsgeschäfte nur für nicht-komplexe
Finanzinstrumente (z. B. Aktien, Geldmarktinstrumente, Schuldverschreibungen oder
Publikumsfonds) vorgenommen werden. Über die Ausführung erhält der Kunde eine
Wertpapierabrechnung, welche die wesentlichen Ausführungsdaten enthält.
Ein beratungsfreies Geschäft liegt vor, wenn der Kunde eine Anlageentscheidung trifft,
ohne dass ihm zuvor eine Anlageempfehlung einer Bank erteilt wurde. Die
Explorationspflicht der Bank ist gegenüber der Anlageberatung oder der
Finanzportfolioverwaltung erheblich reduziert. Im Gegensatz zum reinen
Ausführungsgeschäft besteht jedoch zumindest eine eingeschränkte Explorationspflicht
sowie Pflicht zur Angemessenheitsprüfung.
5.2. Anlage- und Abschlussvermittlung
Bei einer Anlage- und Abschlussvermittlung findet keine Beratung des Kunden statt.
Dem Kunden wird lediglich ein Finanzprodukt vermittelt. Eine Prüfung der
Geeignetheit der Finanzanlage für den Kunden ist nicht erforderlich und findet somit
nicht oder nur in geringem Maße statt. Bei der Vermittlung wird typischerweise
ausschließlich oder vorwiegend das zu vermittelnde Finanzprodukt beworben. Dabei
kann der Kunde fälschlicherweise den Eindruck erhalten, es handle sich um eine
Anlageberatung.
Bei der Anlagevermittlung handelt es sich um die Entgegennahme und Übermittlung
von Kundenaufträgen, die sich auf die Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten beziehen. Der Vertrieb erfolgt zumeist aufgrund mündlicher
Erläuterungen des Anlagekonzeptes, ggf. unter Übergabe von Prospekten oder
sonstigen Verkaufsunterlagen. Der Anlagevermittler hat keine ausdrückliche Vollmacht
des Kunden und ist nur Bote.
Die Abschlussvermittlung bedeutet hingegen die Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung. Die Kundenaufträge
werden hierbei über einen Dritten abgewickelt (Abschlussvermittler). Der
Abschlussvermittler tritt also als Stellvertreter mit entsprechender
Handlungsvollmacht für seine Kunden auf. Der Vertrag kommt insoweit direkt zwischen
den Kunden und Veräußerer der Wertpapiere zustande.
5.3. Anlageberatung
Bei der Anlageberatung empfiehlt ein Anlageberater dem Kunden bestimmte
Wertpapiere für den Kauf oder Verkauf. Der Berater ist verpflichtet, die Geeignetheit
der empfohlenen Kapitalanlage für den Kunden unter Berücksichtigung der
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Anlageziele, finanziellen Situation, Risikoneigung sowie seiner Kenntnisse und
Erfahrungen zu prüfen. Die Entscheidung, die Empfehlung des Beraters umzusetzen,
muss der Kunde jedoch selbst treffen.
Grundsätzlich gibt es zwei Vergütungsmodelle: die Honorar- und die
Provisionsberatung. Die Vergütung beider Arten der Anlageberatung birgt ein
Konfliktpotential. Bei der Honorarberatung wird die Beratungsdienstleistung dem
Kunden meist auf Zeitbasis direkt in Rechnung gestellt. Hierdurch besteht für den
Berater der Anreiz, möglichst viele Beratungsstunden abzurechnen. Bei der
Provisionsberatung wird die Dienstleistung dem Kunden nicht direkt in Rechnung
gestellt, denn der Berater erhält eine Provision von seinem Arbeitgeber oder vom
Anbieter des Anlageproduktes (z. B. von der Fondsgesellschaft oder dem Emittenten
eines Zertifikats). Dies birgt das Risiko, dass dem Kunden nicht das für ihn am besten
geeignete, sondern das für den Berater lukrativste Wertpapier angeboten wird.
5.4. Finanzportfolioverwaltung
Die Finanzportfolioverwaltung (auch Vermögensverwaltung genannt) unterscheidet
sich von den vorher beschriebenen Finanzdienstleistungen. Während sich die
Vermögensverwaltung gegenüber Vermittlungsdienstleistungen in der Maßgeblichkeit
des Interesses des Kapitalanlegers (im Gegensatz zum Interesse des Kapitalsuchenden)
unterscheidet, kann sie von Beratungsleistungen sowohl anhand der
Dispositionsbefugnis über Vermögenswerte des Kapitalanlegers als auch aufgrund des
auf (eine gewisse) Dauer angelegten Vertragscharakters abgegrenzt werden. Die
Finanzportfolioverwaltung hat mit der Anlageberatung gemein, dass das Institut die
Geeignetheit der Kapitalanlage für den Kunden unter Berücksichtigung der
Anlageziele, finanziellen Situation, Risikoneigung sowie seiner Kenntnisse und
Erfahrungen zu prüfen hat.
Der Vermögensverwalter erhält vom Kunden die Befugnis, Anlageentscheidungen im
eigenen Ermessen vorzunehmen, wenn sie ihm für die Verwaltung des
Kundenvermögens zweckmäßig erscheinen. Bei den Anlageentscheidungen muss der
Vermögensverwalter zwar keine Weisungen des Kunden einholen, er ist jedoch an die
vorher vereinbarten Anlagerichtlinien gebunden, die seine Befugnisse sowie die Art
und den Umfang der Dienstleistung regeln.
Die Vermögensverwaltung ist typischerweise eine auf den langfristigen
Vermögensaufbau oder -erhalt ausgerichtete Dienstleistung. Der Kunde sollte daher
einen langfristigen Anlagehorizont haben, da dies die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass
sich das Portfolio im Falle von negativen Wertentwicklungen wieder erholen kann. Es
ist ratsam, für die Vermögensverwaltung nur Vermögenswerte zu verwenden, welche
nicht für die Deckung der kurz- und mittelfristigen Lebensführung oder Erfüllung
sonstiger Verbindlichkeiten benötigt werden.
Auch die Vermögensverwaltung ist mit einer Reihe von Risiken für die
Vermögenssituation des Kunden verbunden. Obwohl der Vermögensverwalter dazu
verpflichtet ist, stets im besten Interesse des Kunden zu handeln, kann es zu
Fehlentscheidungen und sogar Fehlverhalten kommen. Auch ohne Vorsatz oder
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Fahrlässigkeit kann es durch die allgemeine Marktentwicklung zu Abweichungen von
den vereinbarten Anlagerichtlinien kommen. Die allgemeinen Risiken der
Kapitalanlage sowie die besonderen Risiken der verwandten Anlageklassen bleiben
auch im Fall der Vermögensverwaltung bestehen.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Geltungsbereich und Aktualisierung
Diese Risikohinweise wurden mit Sorgfalt erstellt und spiegeln den Stand zum oben
genannten Datum wider. Die Index Consulting GmbH behält sich das Recht vor, diese
Risikohinweise jederzeit an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen,
Marktentwicklungen oder sonstige Gegebenheiten anzupassen. Die jeweils aktuelle
Version ist über die Internetseite der Index Consulting GmbH abrufbar.
6.2. Keine Anlageberatung
Diese Risikohinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen
keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung und keine individuelle
Vermittlungsleistung dar. Sie ersetzen weder die individuelle Beratung durch eine
hierzu qualifizierte Stelle noch die Lektüre der verbindlichen Produktunterlagen zu
einem konkreten Finanzprodukt.
6.3. Haftung
Die Index Consulting GmbH hat diese Risikohinweise mit größtmöglicher Sorgfalt
erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität der Angaben übernommen.
Eine Haftung der Index Consulting GmbH für Schäden, die aus der Nutzung dieser
Risikohinweise resultieren, ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit
nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung
für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung
nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).